Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Union  Assurance  Society  in  London  s.  Versicherungsgesellschaften.
Unterhaltung  und  Benützung  der  Wohnungen  in  Staatsgebäuden  s.  Wohnungen.
Ursprungszeugnisse  für  die  aus  meistbegünstigten  Ländern  eingehenden  Waaren.  Bekanntkeanntmachung
  des  Finanzministeriums  vom  1.  Februar  1892.  23.
Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Ursprungsnachweise  für  die  aus  meistbegünstigten
Ländern  eingehenden  Waaren.  Bekanntmachung  des  Finanzministeriums  vom  14.  Juni.
1892.  194.
V

Verdienstmedaille  zum  Friedrichsorden  s.  Medaillen.

Verkehrsanstalten.  Portofreiheit  der  Sendungen  von  Ruhegehältern  rc.  der  Militärpensionäre.
Verfügung  des  Kriegsministeriums  vom  5.  Januar  1892.  15.

Ausgabe  einer  neuen  Württembergischen  Postordnung.  Verfügung  des  Ministeriums  der
auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  vom  27.  Juni  1892.  197.

Abänderung  der  Telegraphenordnung  für  Württemberg  vom  11.  Juli  1891.  Verfügung
des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
vom  17.  August  1892.  347.

Verfügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
  vom  25.  August  1892,  betreffend  die  Betriebsordnung  für  die  Haupteisenbahnen
  Deutschlands.  379,  die  Bestimmungen  über  die  Befähigung  von  Eisenbahnbetriebsbeamten.
  409,  die  Signalordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands.  419,  die  Normen
für  den  Bau  und  die  Ausrüstung  der  Haupteisenbahnen  Deutschlands.  433.  und  die
Bahnordnung  für  die  Nebeneisenbahnen  Deutschlands.  449.

Betriebsordnung  für  die  Haupteisenbahnen  Deutschlands.  Verfügung  des  Ministeriums
des  Innern  vom  31.  Oktober  1892.  501.

Ausführungsbestimmungen  zu  der  Betriebsordnung  für  die  Haupteisenbahnen  Deutschlands
  2c.  Verfügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für
die  Verkehrsanstalten,  vom  7.  November  1892.  552.

Vorschriften  über  die  Annahme,  Ausbildung  und  Prüfung  der  Anwärter  für  den  niederen
Eisenbahn=  und  Telegraphendienst.  Verfügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  vom  7.  November  1892.  552.

Vorschriften  für  die  Sicherheit  der  Bodenseeschiffahrt.  Königliche  Verordnung  vom
12.  Dezember  1892.  593.

s.  a.  Cholera  und  Viehseuchen.

Verschnittweine  und  Moste  (.  Zollwesen.

Versicherungsgesellschaften.  Wiederzulassung  der  Lebensversicherungsgesellschaft  Union
Assurance  Society  in  London  und  Bestätigung  des  Hauptagenten.  Bekanntmachung  des
Ministeriums  des  Innern  vom  7.  Oktober  1892.  493.

Verzollung  f.  Zollwesen.

Viehdurchfuhr  (.  Viehseuchen.  «

Viehseuchen.  Umlage  zur  Bestreitung  der  Entschädigung  für  auf  polizeiliche  Anordnung  getödtete
oder  vor  Ausführung  der  Tödtungsanordnung  gefallene  Thiere,  sowie  zur  Bestreitung  der