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Z.
Zeugnisse s. Einjährig-freiwilliger Militärdienst, Militärwesen, Ursprungszeugnisse.
Zollwesen. Ursprungszeugnisse für die aus meistbegünstigten Ländern eingehenden Waaren.
Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 1. Februar 1892. 23.
Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf
die spanischen Boden= und Industrie-Erzeugnisse. Bekanntmachung des Finanzministeriums
vom 1. Februar 1892. 26. und vom 4. Juli 1892. 301.
Verzollung des auf Cognac zu verarbeitenden Weins. Bekanntmachung des Finanz-
ministeriums vom 9. Februar 1892. 33. «
Die Handelsbeziehungen mit Spanien. Bekanntmachung der Ministerien des Innern
und der Finanzen vom 17. Februar 1892. 36.
Zollbehandlung der Verschnittweine und Moste. Bekanntmachung des Finanzministeriums
vom 15. Februar 1892. 38.
Abänderung der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betreffend die Statistik des
Waarenverkehrs des deutschen Zollgebietes mit dem Auslande, vom 20. Juli 1879.
Bekanntmachung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die
Verkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen vom 23. April 1892. 134.
Abänderung der Bestimmungen über die Ursprungsnachweise für die aus meistbegünstigten
Ländern eingehenden Waaren. Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 14. Juni
1892. 194.
Anwendung vertragsmäßiger Zollsätze der Nummer 9 des deutschen Zolltarifs auf die
rumänischen Erzeugnisse. Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 8. Juli 1892. 302.
und vom 1. Dezember 1892. 587.
Zollbehandlung der Einfuhren aus Spanien. Bekanntmachung des Finanzministeriums
vom 5. Dezember 1892. 592.
Zwangsenteignung. Ermächtigung der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für die
Verlängerung des Kreuzungsgeleises und die Herstellung einer Langholzverladerampe auf
der Station Mühlen am Neckar erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangs-
enteignung. Königliche Verordnung vom 9. Februar 1892. 31.
Ermächtigung der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Bau der Eisenbahn-
strecke Lichtenstein-Münsingen erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung.
Königliche Verordnung vom 20. März 1892. 57.
Ermächtigung der K. Straßenbauverwaltung zur Erwerbung des für die Verbesserung
der Staatsstraße von Weingarten nach Wolfegg erforderlichen Grundeigenthums im Wege
der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 22. April 1892. 133.
Ermächtigung der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Bau der Eisenbahn-
strecke Marbach-Beilstein erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung.
Königliche Verordnung vom 2. Dezember 1892. 589.
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Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).