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M 16.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 8. Juli 1893.
Inhalt:
Bekanntmachung des Finanzministeriums, betreffend den Voranschlag der sämmtlichen Staats-Ausgaben und -Ein-
nahmen für die Finanzperiode 1. April 1893/95. Vom 19. Juni 1893. — Bekanntmachung der Ministerien
des Innern und des Kriegswesens, betreffend das Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechkigten höheren Lehranstalten.
om 14. Juni 1893. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend
Abänderungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung. Vom 21. Juni 1893.
Sekanntmachung des Finanzministeriums,
betreffend den Voranschlag der sämmtlichen Staats-Ausgaben und -Einnahmen für die Finanz=
periode 1. April 1893/9). Vom 19. Juni 1893.
Nachdem das Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1893 bis 31. März 1895
vom 17. Juni 1893 samt dem Hauptfinanzetat für 1893/95 und das Gesetz, betreffend
die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau, sowie für außerordentliche Be-
dürfnisse der Verkehrsanstaltenverwaltung in der Finanzperiode 1993/95 vom 15. Juni
1893 durch das Regierungsblatt (S. 131 ff. und S. 156 ff.) veröffentlicht sind, wird auf
Grundlage dieser Gesetze in Nachstehendem eine Uebersicht über den Voranschlag der
Staats-Ausgaben und -Einnahmen für 1893,95:
A. beim ordentlichen Dienst (laufende und Restverwaltung), sowie
B. beim außerordentlichen Dienst (Ausgaben und Einnahmen aus Anlehen)
bekannt gegeben, welcher abgetrennt hievon weiter noch
C. eine Nachweisung der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen der Grund-
stocksverwaltung angefiügt ist.
Stuttgart, den 19. Juni 1893. Niecke.