Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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M 2. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 30. Januar 1893. 
Inhalt: 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung 
ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Japan. Vom 9. Januar 1893. — Bekanntmachung des 
Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Albert Kienlin'sche 
Arbeiterstiftung in Eßlingen. Vom 10. Jannar 1893. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, be- 
treffend die Unfallversicherung ber Negiestraßenbauarbeiter der Kommunalverbände. Vom 12. Januar 1893.— 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Bestätigung des General-Agenten der Basler 
Lebensversicherungsgesellschaft. Vom 18. Januar 1893. — Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend den Vollzug des Viehseuchen-Uebereinkommens zwischen dem Deutschen Reich und Osterreich= Ungarn 
vom 6. Dezember 1891. Vom 26. Januar 1893. — Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schul- 
wesens, betreffend die Genehmigung zu Annahme von Jahrtagsstiftungen Seitens der katholischen Kirchenpflegen. 
Vom 19. Jannar 1893. — Berichtigung eines Druckfehlers. 
  
bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Japan. 
Vom 9. Januar 1893. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nr. 51 des Centralblatts für das 
Deutsche Reich vom Jahre 1892 erlassene Bekanntmachung, betreffend die Ermächtigung 
zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Japan, vom 12. De- 
zember 1892 zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 9. Jannar 1893. Für den Staatsminister des Kriegswesens: 
Schmid. Schnürlen.
	        
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