Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Bekanntmachung. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 29. Mai 1888 (Central-Blatt S. 191) wird hier- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Marine-Stabsarzt Dr. Runkwitz in Yokohama, 
derzeitigem Chefarzt des dortigen Marine-Lazareths — an Stelle des Marine-Oberstabsarztes 
Dr. Kleffel — auf Grund des §. 42 Nr. 2 und 3 der Wehrordnung die Ermächtigung zur Ausstellung 
glaubhafter ärztlicher Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen Militär- 
pflichtigen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Japan haben, mit der Maßgabe ertheilt worden ist, 
daß es bei den Untersuchungen der Hinzuziehung eines Offiziers der Kaiserlichen Marine nicht bedarf. 
Berlin, den 12. Dezember 1892. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
HBekanntmachung des Ministerinms des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Albert Kienlin'sche Arbeiter- 
stiftung in Ehlingen. Vom 10. Januar 1893. 
Seine Königliche Majestät haben am 9. Januar d. J. allergnädigst geruht, der 
Albert Kienlin'schen Arbeiterstiftung in Eßlingen auf Grund der vorgelegten Stiftungs- 
urkunde die juristische Persönlichkeit vorbehältlich der Rechte Dritter zu verleihen. 
Stuttgart, den 10. Januar 1893. 
Schmid. 
bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die UAnfallversicherung der Regiestraßenbauarbeiter der Kommnnalverbände. 
Vom 12. Januar 1893. 
Durch Entschließung des Ministeriums des Innern vom heutigen Tage ist die Amts- 
körperschaft Ludwigsburg gemäß §. 4 Ziffer 3 des B f sicherungsgesetzes vom 
11. Juli 1887 als befähigt erklärt und ermächtigt worden, die Unfallversicherung der von 
ihr bei Regiestraßenbauarbeiten beschäftigten Personen vom 1. April 1893 ab auf eigene 
Rechnung zu übernehmen. 
Stuttgart, den 12. Januar 1893. 
Schmid.
	        
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