Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kirchen-  und  Schulwesens,
betreffend  die  kommunordnungsmäßigen  Gebühren  der  Geistlichen  für  Schulvisitationen.
Vom  6.  Juli  1893.

In  Abänderung  der  Ziff.  3  der  Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  des
Kirchen=  und  Schulwesens,  betreffend  die  kommunordnungsmäßigen  Gebühren  der  Geistlichen
  für  Schulvisitationen,  vom  10.  Dezember  1853  (Reg.  Blatt  S.  506)  wird  verfügt,
daß  die  kommunordnungsmäßige  Gebühr  für  die  Visitation  einer  jeden  Schule  (Schulklasse),
  welcher  ein  verantwortlicher  Lehrer  (bei  den  Volksschulen:  Schulmeister,  Unterlehrer
  oder  Lehrgehilfe)  vorgesetzt  ist,  besonders  angerechnet  werden  darf.

Stuttgart,  den  6.  Juli  1893.
Schmid.  Sarwey.

Lekanntmachung  des  Ministeriums  des  nirchen-  und  Schulwesens,
betreffend  die  Vereinigung  der  Stelle  des  Konservators  und  des  Vorstands  der  Staatssammlung
vaterländischer  Kunst-  und  Alterthumodenkmale.  Vom  27.  Juni  1893.

Nachdem  zufolge  Allerhöchster  Entschließung  Seiner  Königlichen  Majestät
vom  26.  Juni  d.  Is.  in  Ausführung  des  Etats  für  1.  April  1893/95  die  Stelle  des
Konservators  und  des  Vorstands  der  Staatssammlung  vaterländischer  Kunst=  und
Alterthumsdenkmale  wieder  mit  einander  vereinigt  worden  sind  (vgl.  Verfügung  des
Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens  vom  5.  Februar  1867,  Reg.  Blatt  S.  18,
und  Bekanntmachung  desselben  Ministeriums  vom  25.  Juni  1873,  Reg.  Blatt  S.  281),
so  wird  dies  mit  dem  Anfügen  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  es  im  übrigen
bei  den  in  der  Verfügung  des  Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens  vom
10.  Juni  1879,  betreffend  die  Verwaltung  der  Staatssammlung  vaterländischer  Kunstund
  Alterthumsdenkmale,  (Reg.  Blatt  S.  124)  enthaltenen  Bestimmungen  bis  auf  Weiteres
sein  Verbleiben  hat.

Stuttgart,  den  27.  Juni  1893.
Sarwoy.