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unter den vorgelegten Bestimmungen Höchst Ihre Genehmigung mit der Wirkung
der juristischen Persönlichkeit allergnädigst ertheilt und die Organe der K. Kunstschule
zur Uebernahme und Verwaltung der Stiftung unter der Oberaufsicht des Ministeriums
des Kirchen- und Schulwesens zu ermächtigen geruht.
Stuttgart, den 1. Februar 1893.
Sarwey.
Lekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens,
bekreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Planchstiftung in Stuttgart.
Vom 4. Februar 1893.
Seine Königliche Majestät haben allergnädigst geruht, am 31. Jannar
d. Is. der aus Aulaß der Feier des siebenzigsten Geburtstags des Rektors des Karlsgymnasiums
in Stuttgart, Oberstudienrat Dr. v. Planck, errichteten „Planckstiftung“
auf Grund des Statuts der Stiftung die juristische Persönlichkeit zu verleihen.
Stuttgart, den 4. Februar 1893.
Sarwoy.
verfügung des Finanzministeriums,
betreffend die Errichtung eines Grenzsteueramts. Vom 27. Jannar 1893.
Infolge der Eröffnung des Güterverkehrs an der Eisenbahnstation Honaun, Oberamts
Reutlingen, ist mit Wirkung vom 1. Februar l. Is. ab zur Kontrollirung der Ein-,
Aus= und Durchfuhr derjenigen Gegenstände, welche im Verkehr mit anderen Bundesstaaten
einer inneren Steuer oder einer Uebergangsstener unterliegen, an der Station
Honau ein Grenzsteneramt errichtet worden.
Stuttgart, den 27. Jannar 1893.
Riecke.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).