Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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unter  den  vorgelegten  Bestimmungen  Höchst  Ihre  Genehmigung  mit  der  Wirkung
der  juristischen  Persönlichkeit  allergnädigst  ertheilt  und  die  Organe  der  K.  Kunstschule
zur  Uebernahme  und  Verwaltung  der  Stiftung  unter  der  Oberaufsicht  des  Ministeriums
des  Kirchen-  und  Schulwesens  zu  ermächtigen  geruht.
Stuttgart,  den  1.  Februar  1893.
Sarwey.

Lekanntmachung  des  Ministeriums  des  Kirchen-  und  Schulwesens,
bekreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  die  Planchstiftung  in  Stuttgart.
Vom  4.  Februar  1893.
Seine  Königliche  Majestät  haben  allergnädigst  geruht,  am  31.  Jannar
d.  Is.  der  aus  Aulaß  der  Feier  des  siebenzigsten  Geburtstags  des  Rektors  des  Karlsgymnasiums
  in  Stuttgart,  Oberstudienrat  Dr.  v.  Planck,  errichteten  „Planckstiftung“
auf  Grund  des  Statuts  der  Stiftung  die  juristische  Persönlichkeit  zu  verleihen.

Stuttgart,  den  4.  Februar  1893.
Sarwoy.

verfügung  des  Finanzministeriums,
betreffend  die  Errichtung  eines  Grenzsteueramts.  Vom  27.  Jannar  1893.

Infolge  der  Eröffnung  des  Güterverkehrs  an  der  Eisenbahnstation  Honaun,  Oberamts
Reutlingen,  ist  mit  Wirkung  vom  1.  Februar  l.  Is.  ab  zur  Kontrollirung  der  Ein-,
Aus=  und  Durchfuhr  derjenigen  Gegenstände,  welche  im  Verkehr  mit  anderen  Bundesstaaten
  einer  inneren  Steuer  oder  einer  Uebergangsstener  unterliegen,  an  der  Station
Honau  ein  Grenzsteneramt  errichtet  worden.

Stuttgart,  den  27.  Jannar  1893.
Riecke.

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).