Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Ungarn vom 6. Dezember 1891. Verfügung des Ministeriums dez Innern vom 
26. Januar 1893. 19. " 
Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete 
oder vor Ausführung der Tödtungsanordnung gefallene Thiere, sowie zur Bestreitung der 
Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 10. März 1893. 37. 
Einfuhr von Nutz= und Zuchtvieh aus Tyrol und Vorarlberg in die württem- 
bergischen Grenzbezirke. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 20. März 1893. 42. 
Gesetz, betreffend die Entschädigung für an Maul= und Klauenseuche gefallenes 
Rindvieh vom 31. Mai 1893. 123. · 
Vollziehung des obigen Gesetzes. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
5. Juni 1893. 126. 
Transport von Vieh nach den Nordseehäfen. Bekanntmachung des Ministeriums 
des Innern vom 21. Juni 1893. 163. 
Einfuhr von Thieren aus Oesterreich-Ungarn. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 6. Juli 1893. 232. 
Einfuhr und Durchfuhr von Thieren aus der Schweiz. Verfügung des Mini- 
steriums des Innern vom 6. Juli 1893. 233. 
Desgleichen aus Itolien. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 6. Juli 
1893. 235. 
Einfuhr von Schweinen aus Italien nach Tübingen. Bekanntmachung des Mini- 
steriums des Innern vom 24. November 1893. 310. 
Ein= und Durchfuhr von Vieh aus Italien. Bekanntmachung des Ministeriums 
des Innern vom 14. Dezember 1893. 316. 
Viehzählung. Vornahme einer außerordentlichen Viehzählung für das Deutsche Reich am 1. De- 
zember 1893. Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 11. No- 
vember 1893. 287. 
Visitationen. Die kommunordnungsmäßigen Gebühren der Geistlichen für Schulvisitationen. Ver- 
fügung der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens vom 6. Juli 
1893. 238. 
Vizinalstraße s. Zwangsenteignung. 
Vorarlberg s. Viehseuchen. 
Vorprüfung s. Prüfungen. 
W. 
Waffen s. Handfeuerwaffen. 
Waldungen s. Nachbarrecht. 
Wehrordnung s. Militärwesen.
	        
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