Full text : Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Kräfte  zu  ermöglichen.  Und  wenn  wir  den  gemeinschaftlichen
Ausgangspunkt  für  diese  anscheinend  einander  widerstreitenden
Aufgaben  und  Ziele  suchen,  so  finden  wir  denselben  in  der  immer
schärfer  hervortretenden  capitalistischen  Wirthschaftsweise.  Gelingt
  es  diese  Gegensätze  in  ein  harmonisches  Verhältniss  zu
bringen,  so  hat  die  Gesetzgebung  ihre  schwere  Aufgabe  gelöst.
Zu  den  das  „Spiel  der  freien  Kräfte“  beschränkenden  Gesetzen
ist  fast  die  ganze  heutige  Socialgesetzgebung  zu  rechnen  mit
ihren  Bestimmungen  über  die  Beschäftigung  von  Frauen  und
Jugendlichen,  über  Arbeiterschutz,  über  Sonntagsruhe  u.  s.  w.;
der  „Schutz  der  Schwachen“  gegenüber  dem  „Capital“  ist  hier
das  Leitmotiv  —  zu  den  Gesetzen,  welche  der  wirthschaftlichen
(Gestaltung  möglichst  Freiheit  gewähren,  welche  der  Vereinigung
von  Capital  und  Arbeit  die  sichersten  und  freiesten  Rechtsformen
schaffen  wollen,  gehört  insbesondere  die  Ausbildung  des  Gesellschaftsrechts.


Von  nicht  geringem  Interesse  ist  es,  der  Frage  näher  zu
treten,  wie  sich  die  „Haftung“  für  übernommene  Verbindlichkeiten
  rechtlich  und  wirthschaftlich  in  den  verschiedenen  Zeiten,
bei  den  verschiedenen  Völkern  und  in  den  einzelnen  Gesellschaftsarten
  gestaltet  und  entwickelt  hat.  Es  könnte  sich  manche
culturhistorisch  bedeutungsvolle  Betrachtung  daran  knüpfen.  Im
Folgenden  wollen  wir  uns  jedoch  nur  auf  ein  ganz  kleines  Gebiet
  beschränken:  auf  die  Haftpflicht  der  Mitglieder  bei  den  Erwerbs-
  und  Wirthschaftsgenossenschaften.  Zwar  ist  über  dieselbe
schon  so  viel  geschrieben,  dass  jedes  weitere  Wort  darüber  überflüssig
  erscheinen  könnte,  betrachtet  man  jedoch  die  Schriften
näher,  so  findet  man  in  der  neuen  Literatur  meist,  dass  entweder
  das  wirthschaftliche  Moment  auf  Kosten  des  rechtlichen
zu  kurz  gekommen  ist,  oder  dass  das  Umgekehrte  der  Fall  ist,
die  wichtigsten  Quellen,  die  uns  darüber  Aufschluss  geben,
wie  die  Bestimmungen  über  die  Haftpflicht  in  den  verschiedenen
(ienossenschaftsgesetzen  entstanden  sind,  hat  die  neuere  Literatur

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