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M 29.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Montag den 28. Dezember 1896.
Inhalt:
Bekanntmachung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des
Innern und der Finanzen, betreffend die Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz, die Statistik des
Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Ausland betreffend, vom 20. Juli 1879. Vom 4. De-
zember 1896. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend ein Nach-
tragsverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-
freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. Vom 2. Dezember 1896 Verfügung des Ministe-
riums des Innern, betreffend die Umlage des Gebäudebrandschadens für das Jahr 1897. Vom 4. Dezem-
ber 1896. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend eine Abänderung der Verfügung über
die Herstellung von Feuerungs-Einrichtungen vom 23. November 1882. Vom 7. Dezember 1896.
bekanntmachung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrs-
anstalten, des Innern und der Finanzen,
betreffend die Ansführungsbestimmungen zu dem Gesetz, die Statistik des Waarenverkehrs des
deutschen Vollgebiets mit dem Ausland betrefeend, vom 20. Juli 1879.
Vom 4. Dezember 1896.
In Nachstehendem werden die vom Bundesrath in seiner Sitzung vom 29. Oktober
d. Is. beschlossenen und in Nummer 47 des Central-Blatts für das Deutsche Reich ver-
öffentlichten Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz, die Statistik des Waarenverkehrs
des deutschen Zollgebiets mit dem Ausland betreffend, vom 20. Juli 1879, welche an
Stelle der zur Zeit giltigen Ausführungsbestimmungen vom 1. Jannar 1897 an in
Kraft treten, mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß bezüglich der in