Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Gemeinde Aichelberg 
als Unternehmerin durch eine dreigliedrige, von den bürgerlichen Kollegien gewählte 
Kommission, welche derzeit aus dem Ortsvorsteher Bazlen, dem Gemeinderath 
Geiger und dem Bürgerausschußmitglied Mayer, sämmtlich in Aichelberg, besteht, 
vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Regierung des Donaukreises bestellt. 
Unser Ministerium des Innern ist mit der Vollziehung dieser Verordnung 
beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 16. April 1897. 
Wilhelm. 
Mittnacht. Sarwey. Riecke. Schott v. Schottenstein. Pischek. Breitling. 
Hekanntmachung des Ministerinms des firchen- und Schulweseus, 
betreffend die Aenderung des Namens der Meyuier'schen Stiftung in Kübingen. 
Vom 26. März 1897. 
Nachdem der zu Stipendien an bedürftige und würdige Studirende der Universität 
Tübingen evangelischer Confession ohne Unterschied der Fakultäten bestimmten Meynier'- 
schen Stiftung, welche zufolge Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen 
Majestät vom 17. Juli 1891 (Reg. Blatt S. 242) die Rechte einer juristischen Person 
besitzt, der Name „Meynier-Georgii'sche Stiftung“ beigelegt worden ist, wird 
dies hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 26. März 1897. 
Sarwey. 
—. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufel.
	        
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