Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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Gesammtverzeichniß 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß 8. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
  
Bemerkungen: 
1. Die mit ' bezeichneten Gymnafien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an 
welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten 
unter A. b, B. b und c oder C.:ci (Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium) mit 
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem 
Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen 
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem 
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung 
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
  
  
Aebersicht. Eeite. 
Oeffentliche Lehranstalten. Seite Progymnasien (Cö. a9)9)102 
Gymnasien (A. a) 900 | Realschulen (C. h5h5h). 104 
Real- Gymnasien (A. bk) . .97 Real-Progymnasien (C. c) 107 
Ober-Realschulen (A. i* .. .... 100«HöheteButgetfchulen(c(l).. ..1otz 
Progymnasten(8a)'... ....101 Oeffentliche Schullehrer-Seminare (C. 8 108 
Realschulen (B. bh. .. 101 Andere öffentliche Lehranstalten (C. * 112 
Real-Progymnasien (B. ) .. ...102 Privat-Lehranstalten 112 
Geffentliche FPehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der Befähigung genigt. 
a. Gymnasten. 
I. Königreich Preußen. Arnsberg, 
Aachen: Kaiser-Karls-Gymnasium, *Aschersleben, 
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium, Attendorn, 
Allenstein, Aurich, 
Altona, Barmen, 
Anklam, Bartenstein,
	        
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