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Gesammtverzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß 8. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerkungen:
1. Die mit ' bezeichneten Gymnafien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an
welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten
unter A. b, B. b und c oder C.:ci (Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium) mit
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Aebersicht. Eeite.
Oeffentliche Lehranstalten. Seite Progymnasien (Cö. a9)9)102
Gymnasien (A. a) 900 | Realschulen (C. h5h5h). 104
Real- Gymnasien (A. bk) . .97 Real-Progymnasien (C. c) 107
Ober-Realschulen (A. i* .. .... 100«HöheteButgetfchulen(c(l).. ..1otz
Progymnasten(8a)'... ....101 Oeffentliche Schullehrer-Seminare (C. 8 108
Realschulen (B. bh. .. 101 Andere öffentliche Lehranstalten (C. * 112
Real-Progymnasien (B. ) .. ...102 Privat-Lehranstalten 112
Geffentliche FPehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der Befähigung genigt.
a. Gymnasten.
I. Königreich Preußen. Arnsberg,
Aachen: Kaiser-Karls-Gymnasium, *Aschersleben,
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium, Attendorn,
Allenstein, Aurich,
Altona, Barmen,
Anklam, Bartenstein,