Privat-Lehranstalten. 127
Privat-Pehranstalten.
I. Königreich Preußen. #n 5 Dr. Christian Joseph
. as,
Berlin: Oandelsschule von Paul Lach, Lauterberg a. Harz: Hoͤhere Privat- Knabenschule
Cosel i. O.Schles.: Höhere Privat-Knabenschule des Dr. Paul Bartels,
unter Leitung des Vorstchers G. Niesty: Pädagogium unter Leitung des Vor-
Schwarzkopf, · steherghetmananueyJ
Erfurt: Oandels · Fachschule von Albin Koͤrnet. Obercassel bei Bonn: fUnterrichts · und Er-
Faltenberg i. d. Mark: Viltoria· Institut von Albert ziehungs-Unstalt von Ernst Kalkuhl,
Siebert, » Osnabrück: 1Nöllesche Handelsschule des
Frankfurt a. Main: #Ruoff= Hasselssches Erzieh- Dr. L. Lindemann,
ungs-Institut von Karl Schwarz, Ostrau (früher Ostrowo) bei Filehne: Progymna-
Friedrichsdorf bei Homburg v. d. Höhe: Gar · siole und realprogymnasiale Abthei-
nier'sche lLehr- und Erziehungs- lung des Pödagogiums des Profes-
Anstalt des Dr. Ludwig Pröscholdt, sors Dr. Max Beheim-Schwamkbach,
Gaesdonck (Nheinprovinz): Privat-Unierrichts- Paderborn: ünterrichts-Anstalt (Privat-Real-
und Erziehungs-= Anstalt unter schule) von Heinrich Reismann,
Leitung des Dr. Joseph Brunn,) Plötzenseebei Berlin: Pädagogium (Progymnafium)
Gnadenfrei: sHöhere Privat-Bürgerschule unter des evangelischen Johannisstifts
Leitung des Dialonus G. Lentz, unter Leitung des Stiftsvorstehers
St. Goarshausen: #Erziehungs-Institut (Institut Pastors W. Philipps und des
Hofmann) des Dr. Gustav Müller wissenschaftlichen Lehrers Theodor
(früher Karl Harrach), Menzel.5)
Godesberg (Nheinprovinz): Evangelisches Päda- Sachsa a. Harz: Lehr- und Erziehungs-Anstalt
gogium ( realistische und pro- (Privat-Realschule) von Wilbrand
gymnafiale Abtheilung) von Otto Nhotert,
Kühne, Telgte: Progymnafiale und shöhere Bürgerschul-
Kemperhof bei Coblenz: #Katholische Knaben- Abtheilung des Erziehungs-Insti-
Unterrichts= und Erziehungs-An- tuts des Dr. Franz Knickenberg.
+) Die nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung
eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungs-
ordnung von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist. Dispen sationen von der mündlichen Prüfung oder
einzelnen Theilen derfelben sind unstatthaft.
1) Die Anstalt ist befugt, das Befähigungszeugniß für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen
Schülern der Untersekunda auszustellen, welche die Entlassungsprüfung unter Vorsitz eines staatlichen Kommissars
auf Grund der Ordnung der Reifeprüfung für die preußischen Progymnasien vom 6. Januar 1892 bestanden haben.
Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Ostertermin 1899 einschließlich
Geltung.
2) Die Anstalt ist befugt, das Befähigungszeugniß für den einjährigfreiwilligen Militärdienst auf Grund
des Bestehens der Abschlußprüfsung nach dem sechsten Jahrgange unter Anwendung der preußischen Prüfungsord-
nung vom 6. Januar 1892 zu ertheilen. ·
Ell) Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Michgelistermin 1899 einschließ-
lich Geltung.
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