Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

148 
Art. 5. 
Für die Vermehrung des Fahrbetriebsmaterials der Staatsesenbahn werden be- 
stimt . . .. ...l)60000-! 
Art. 6. 
Für Zwecke der Post= und Telegraphenverwaltung werden 517000 MA 
bestimmt und zwar: 
1) für die Herstellung eines Postgebäudes in Cannstat. 140000 
2) für die Herstellung eines Postgebäudes in Kirchheim u.T. 117000 4 
3) für die Herstellung eines Postgebäudes in Eßlingen 225 000 MA. 
4) zur Erwerbung des Baugrundes für ein Postgebäude in Shwenningen 35 000 1#%4 
Art. 7. 
Aus verfügbaren Mitteln der Restverwaltung sind zu bestreiten: 
von der nach Art. 1 für die Bahn Beilstein — Heilbronn bestimmten zweiten Rate 
400000 4 
die nach Art. 2 Ziff. 2 bis 4 zur Verwendung bestimmten Beträge und zwar 
für die Bahn Blaufelden — Langenburg.. . 7538000 AÆA 
Freudenstadt—Klosterreichenbach .. . . 500000 A 
Biberach—Ochsenhausen .?1093000 
sowie der nach Art. 4 zu gewährende Staatsbeiir ig für: eine Bahn Möckmühl— 
Dörzbach mit 270000 4 
und der Staatsbeitrag zu den Grunderwerbungskosten für die Bahnstrecke Mün- 
singen— Schelklingen nit . 150000 4 
Zur Deckung des weiteren Aufwands nach Art. i, sowie nach Art 2 Ziff. 1 und 
nach Art. 3, 5 und 6 sind Staatsanlehen unter möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen. 
Gegenwärtiges Gesetz ist durch Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten 
und der Finanzen, bezüglich der Aufnahme der erforderlichen Staatsanlehen durch die 
ständische Schuldenverwal gsbehörde unter der verfassungsmäßigen Mitwirkung Unseres 
Finanzministeriums zu vollziehen. 
Gegeben Bebenhausen, den 30. Juni 1898. 
Wilhelm. 
Mittnact. Sarwey. Schott von Schottenstein. Pischek. Breitling. Zeyer. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.