Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

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8. 18. 
Die Hauptfächer der ersten Abtheilung sind: 
1) Mathematik. 
a) Höhere Algebra mit Einschluß der Eliminationstheorie, 
b) Differential- und Integralrechnung mit Einschluß der partiellen Differential- 
gleichungen und der Elemente der Funktionentheorie, 
0) Analytische Geometrie mit Einschluß der Elemente der Theorie der höheren 
Kurven, sowie der Krümmungstheorie, 
d) Trigonometrie mit mathematischer Geographie, 
c) Synthetische Geometrie mit Einschluß der Flächen 2. Grads, 
l) Darstellende Geometrie. 
2) Mechanik, insbesondere Mechanik starrer Systeme. 
3) Physik. 
a) Experimentalphysik (nur mündlich), 
b) Theoretische Physik mit den 4 Gebieten: physikalische Mechanik, Optik, Wärme- 
lehre, Elektricität und Magnetismus (nur schriftlich), 
c) Uebung in der Handhabung physikalischer Apparate. 
Bei der schriftlichen Prüfung wird von dem Kandidaten erwartet, daß er eine oder 
mehrere nicht zu schwierige Aufgaben aus den betreffenden Gebieten zu lösen im Stande 
ist, während bei der mündlichen Prüfung auch das Verständniß der Theorie ermittelt 
werden soll. 
In Mathematik hat der Kandidat bei der schriftlichen Prüfung die Wahl zwischen 
den Fächern a) und e); in der theoretischen Physik wird von dem Kandidaten genauere 
Bekanntschaft nur mit 2 der 4 genannten Gebiete verlangt (§.7 Ziff. 6). 
Die Uebung in der Handhabung physikalischer Apparate ist durch die Ausführung 
geeigneter Experimente nachzuweisen, indeß kann dieser Nachweis dem Kandidaten von 
der Prüfungskommission erlassen werden, wenn er ein amtliches, von dem Vorstand des 
physikalischen Instituts der Landesuniversität oder der Technischen Hochschule in Stutt- 
gart ausgestelltes Zeugniß über genügend lange Theilnahme an den Uebungen eines solchen 
Instituts und über die darin erlangte Fertigkeit vorzulegen vermag (§.7 Ziff. 4). 
Das einzige Nebenfach der ersten Abtheilung ist 
Chemiez in derselben wird Kenntniß der wichtigsten Lehren der allgemeinen Chemie
	        
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