Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

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und Bekanntschaft mit der Darstellung und den Eigenschaften der wichtigsten 
anorganischen Verbindungen gefordert. Außerdem wird einige Uebung in den 
für den Schulunterricht erforderlichen Demonstrationen vorausgesetzt, und ist, 
wenn die Prüfungskommission es für angemessen erachtet, nachzuweisen. 
S. 19. 
Die Hauptfächer der zweiten Abtheilung sind: 
1) Chemie. 
2) Mineralogie mit Geologie. 
3) Botanik. 
4) Zoologie. 
In Chemie wird verlangt: 
a) Kenntniß der Lehren der allgemeinen Chemie, sowie eingehende Bekanntschaft mit 
der anorganischen Chemie und den Grundzügen der organischen, 
b) Fertigkeit in der qualitativen und einige Uebung in der quantitativen Analhse. 
Der Nachweis der Forderung unter b. kann dem Kandidaten von der Prüfungs- 
kommission erlassen werden, wenn er ein amtliches von dem Vorstand des chemischen La- 
boratoriums der Landesuniversität oder der Technischen Hochschule in Stuttgart ausge- 
stelltes Zeugniß über den auf mindestens 3 Halbjahre zu erstreckenden Besuch eines solchen 
Laboratoriums und über den Erfolg dieses Besuchs vorzulegen vermag (§.7 Ziff. 4). 
Die Prüfung in Mineralogie erstreckt sich auf die Grundlehren der Kristallographie, 
auf die Kenntniß der wichtigsten, namentlich der gesteinbildenden Mineralien und ihrer 
Eigenschaften, sowie auf die Hauptlehren der Geognosie, der Leitfossilienkunde und der 
allgemeinen Geelogie. 
Die Forderungen in Botanik sind: Uebersicht über die systematische Botanik, Kennt- 
niß der häufiger vorkommenden Blütenpflanzen und Gefäßkryptogamen, Bekanntschaft 
mit den Grundlehren der Entwicklungsgeschichte der Anatomie und der Physiologie der 
Pflanzen, 
die in Zoologie sind: Uebersicht über die systematische Zoologie, Kenntniß der 
wichtigsten Vertreter der Thierwelt, namentlich der einheimischen, Bekanntschaft mit den 
Grundlehren der Entwicklungsgeschichte, der vergleichenden Anatomie und Physiologie 
der Thiere.
	        
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