Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

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der nach Art. 2 des Gesetzes vom 30. Juni 1898 (Reg. Blatt S. 146) herzustellenden 
Eisenbahn von Blaufelden nach Langenburg diejenigen Grundstücke und Rechte an Grund- 
stücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben, welche nach dem von Uns geneh- 
migten allgemeinen Plan für das gedachte Unternehmen erforderlich sind. 
Nach diesem Plan ist die Bahn gemäß den Bestimmungen der Bahnordnung für 
die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (Reg. Blatt S. 449) anzulegen. 
Die Bahn erhält eine Spurweite von 1,435 m. Sie zweigt auf dem Bahnhof Blau- 
felden von der Bahnstrecke Crailsheim-Mergentheim ab, überschreitet die Staatsstraße 
Blaufelden-Langenburg und erreicht, derselben in westlicher Richtung folgend, den Halte- 
punkt Wittenweiler und weiter die Haltestelle Raboldshausen. Von hier aus schlägt die 
Bahn eine südliche Richtung ein bis zu dem Haltepunkt Oberweiler und dem Bahnhof 
Gerabronn. Sie wendet sich sodann gegen Westen und gelangt zur Haltestelle Ludwigs- 
ruhe, worauf sie entlang der Staatsstraße Blaufelden-Langenburg in südwestlicher Rich- 
tung zu dem Endbahnhof Langenburg führt. 
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Königliche Eisen- 
bahnverwaltung durch die Bauabtheilung der Königlichen Generaldirektion der Staats- 
eisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Königliche Generaldirektion der Staatseisenbahnen 
bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Bebenhausen, den 26. November 1898. 
Wilhelm. 
Mittnacht. Sarwey. Schott von Schottenstein. Pischek. Breitling. Zeyer.
	        
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