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gekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kritgswesens,
betreffend das Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche
gefähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten.
Vom 1. Dezember 1898.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in der Nr. 48 des Central-Blatts für
das Deutsche Reich von 1898 erlassene Bekanntmachung vom 22. November 1898, be-
treffend das Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen-
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehr-
anstalten zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 1. Dezember 1898.
Pischek. Schott von Schottenstein.
Nachtrags-Perzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
(Vergl. Bekanntmachung vom 11. Mai 1898, Central-Blalt S. 249.)7)
Bemerkungen:
1. Die mit bezeichneten Gymnasien (A. a.) und Progymnasien (B8. a. und C. a.) an Orten, an welchen
sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten unter A. b., B. b.
und c. oder C. c. (Real-Gymnastum, Realschule, Real-Progymnasium) mit obligatorischem Unterricht im
Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen
dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte
regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer
Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit x bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Oeffentliche Lehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der Befähigung genügt.
a. Gymnasien.
Elsaß-Lothringen.
Saargemünd: Gymnasium (verbunden mit Real-Abtheilung) — bisher: Gymnasium, unter A. a.
XXVI des Hauptoerzeichnisses.