Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

Register 
über 
das Regierungsblatt für das Königreich Württemberg 
vom Jahr 1898. 
— S- 
J. 
Chronologisches Verzeichuiß der im Jahrgang 1898 des Regierungsblattes enthaltenen 
27. 
31. 
31. 
31. 
- 
11. 
22. 
24. 
Gesetze, Verordunugen und Bekanntmachungen. 
Dezember 1897. 
Justizministerium. Bekanntmachung, betreffend den photographischen Sachverständigenverein 
für Württemberg, Baden und Hessen. 3. 
Gesetz, betreffend einen ersten Nachtrag zum Finanzgesetz für die Finanzperiode 1897/99. 1. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Bestellung eines neuen Haupt- 
agenten für die Basler Lebensversicherungsgesellschaft. 16. 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend die 
Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1898. 16. 
Januar. 
.Justizministerium. Bekanntmachung, betreffend die Vollstreckbarkeit von Entscheidungen 
deutscher Gerichte in Oesterreich und österreichischer Gerichte in Deutschland. 3. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrs- 
anstalten. Bekanntmachung, betreffend die Konzessionsertheilung zum Bau und Betrieb einer 
elektrischen Eisenbahn zwischen der Eisenbahnstation Trossingen und dem Pfarrdorf Trossingen. 5. 
Ministerien der Justiz und des Innern. Verfügung, betreffend die Instandhaltung 
der Familienregister und die Mittheilungen über Personenstandsänderungen. 18. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend eine Abänderung der Vollzugsverfügung 
zur Landesfeuerlöschordnung vom 31. März 1894. 20. 
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