Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

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Verbot der öffentlichen Ankündigung von Geheimmitteln. Verfügung des Ministe- 
riums des Innern vom 26. Juli 1898. 161. · 
Verkehr mit Diphtherieserum in den Apotheken. Bekanntmachung desselben Ministe- 
riums vom 28. Juli 1898. 162. · 
Militärfiskus. Vertretung desselben bei der Pfändung des Diensteinkommens und der Pensionen 
der Offiziere und Militärbeamten, sowie der Gebührnisse der Hinterbliebenen von Militär= 
personen und Militärbeamten. 135 ff. und 172 ff. 
Militärpensionen s. Militärfiskus. 
Militärwesen. Abänderungen der Landwehrbezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich. Bekannt- 
machung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 11. Februar 1898. 46. 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in 
Guatemala. Bekanntmachung derselben Ministerien vom 24. Juni 1898. 158. 
Desgleichen im südlichen Rußland. Bekanntmachung derselben Ministerien vom 
3. August 1898. 178. 
Aenderung des Verzeichnisses der Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen. Bekannt- 
machung derselben Ministerien vom 26. Oktober 1898. 280. 
s. auch Einjährig-freiwilliger Militärdienst, Landjägerkorps, Militärfiskus. 
Milzbrand s. Viehseuchen. 
Mittheilungen über Personenstandsänderungen s. Personenstandsänderungen. 
Mittheilung von Strafnachrichten (. Strafnachrichten. 
Möckmühl-Dörzbach (Eisenbahnbau) s. Verkehrsanstalten. 
N. 
Nachrichtendienst in Viehseuchenangelegenheiten. Neue Bestimmungen hierüber. 222f. 
Naturalverpflegung. Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1898. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 31. Dezem- 
ber 1897. 16. 
Nebeneisenbahnen s. Verkehrsanstalten. 
Neckargartach s. Verbrauchsabgaben. 
Nederlandsche Lloyd in Amsterdam. Dessen Zulassung in Württemberg und Bestätigung seines 
Hauptagenten. 51. 
Niederlande. Mittheilung von Strafnachrichten an die Königlich Niederländische Regierung. 
Verfügung des Justizministeriums vom 9. April 1898. 98. 
Niederländische Lebensversicherungsgesellschaft „Algemeene Maatschappij van 
Levensverzekering en Lijfrente“ in Amsterdam. Deren Zulassung in 
Württemberg und Bestätigung ihres Hauptagenten. 102. 
Aenderung in der Person des Hauptagenten. 169. 
Norwegen s. Schweden-Norwegen.
	        
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