Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

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4. Sofern die Urkunde für einen Minderjährigen 
ausgestellt werden soll: Ist der Vater oder Vormund 
mit der Ausstellung einverstanden? 
5. Welcher Gemeinde gehört der Gesuchsteller zur 
Zeit mit Bürgerrecht an? 
6. Wodurch ist das Bürgerrecht begründet? (Ab- 
stammung, Verehelichung, Ertheilung, Anstellung? 
Gem.Ang. Ges. vom 16. Juni 1885, Reg. Blatt S. 257, 
Art. 2—10.) 
7. Im Falle der Verneinung von Ziffer 5: 
Welcher Gemeinde haben der Gesuchsteller oder dessen 
Eltern früher mit Bürgerrecht angehört und wodurch 
ging dasselbe verloren? (GemAng.Ges. Art. 36—40.) 
8. Hat der Gesuchsteller früher in der dortigen 
Gemeinde gewohnt? Bejahendenfalls während welchen 
Zeitraums? 
9. Was ist sonst über den Aufenthalt des Ge- 
suchstellers bekannt? 
10. In dem Familienregister welcher Gemeinde 
ist der Gesuchsteller eingetragen? 
11. Auf was gründet sich die württembergische 
Staatsangehörigkeit des Gesuchstellers? (Abstammung, 
Legitimation, Verheirathung, Aufnahme, Naturalisation, 
Renaturalisation, Dienstanstellung; Staats-Ang.Ges. vom 
1. Juni 1870, Reg. Blatt von 1871 Nr. 1 Anl. S. 26, 
§§. 2—12 und 21 Abs. 4 und 5.)
	        
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