Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

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Ist der Nachsuchende 
a) im Lauf der letzten 3 Jahre wegen Verletzung 
der auf den Gewerbebetrieb im Umherziehen 
bezüglichen Vorschriften bestraft und wie oft? 
b) bereits zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 
einer Woche verurtheilt; wegen welcher Hand- 
lungen ist er verurtheilt und zu welcher Strafe? 
Hat der Nachsuchende einen festen Wohnsitz? 
Hat der Nachsuchende Kinder unter 18 Jahren 
und in welchem Alter stehen dieselben? 
Welche Personen beabsichtigt der Nachsuchende 
beim Gewerbebetrieb im Umherziehen mitzuführen? 
(Hier ist die Personenbeschreibung (Frage 1a u. b) 
einer jeden mitzuführenden Person, sowie, wenn 
sie beim Wandergewerbe mitwirken soll, die 
Zweckbestimmung der Mitführung anzugeben.) 
Wie sind die Fragen zu Ziffer 3, 4 und 5 hin- 
sichtlich der mitzuführenden Personen zu beant- 
worten? 
Für den Fall, daß Kinder unter 14 Jahren mit- 
geführt werden sollen: 
a) liegt Grund zu der Annahme vor, daß die 
körperliche Pflege der Kinder durch die Mit- 
führung beeinträchtigt werden wird?
	        
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