Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

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Für Oberklassen ist die Lehrbefähigung des Kandidaten auf diejenigen Fächer 
beschränkt, in welchen er auf Grund dieser Prüfung für befähigt erkannt worden ist. 
8. 12. 
Bei der schriftlichen Prüfung in der klassischen Philologie wird die Uebersetzung 
eines aus einem deutschen Schriftsteller entnommenen Abschnitts in das Lateinische und 
ebenso in das Griechische, sowie eine Uebersetzung aus dem Lateinischen und Griechischen 
in's Deutsche gefordert, welche letztere mit einem sprachlichen und sachlichen Kommentar 
zu begleiten ist. 
S. 13. 
Die mündliche Prüfung im Lateinischen und Griechischen besteht in einem 
Colloquium, bei welchem Abschnitte aus folgenden Schriftstellern nach der Auswahl der 
Prüfungekommission zu Grunde gelegt werden: 
Sallustius, Jugurtha und Catilina; Cicero pro Milone, actio in Verrem II, 1. 4 
de a.gnis, org“# lt Frutus, disput. Tuscul. I und de legibus I; Livius 1. 
4XI—XA Taitus Annales I. II. XIVXVI, Historiae I. IV. V. Germania, 
Dialogus: Plautus Miles gloriosus, Menaechmi:; Catullus; Vergilius Aen. J. 
II. IV.VI, Bucolica, Georgica 1. I; Horatius; Propertius, letztes Buch 
Herodot Buch J. VII. VIII; &enophon Memorabilien; Thucydides Buch I. II. VI; 
Plato Phaedon und Phaedrus; Demosthenes Olynthische und Philippische 
Reden; Homer; Aeschylos Perser; Sophokles Oedipus k., Antigone: Euripides 
Iphig. Taur. 
An die Uebersetzung und Erklärung dieser Stellen werden Besprechungen über 
Grammatik und Metrik, Litteraturgeschichte, Alterthümer, Archäologie und Mythologie 
angeknüpft. Auch die Bekanntschaft mit der griechischen und römischen Geschichte wird 
bei allen Kandidaten vorausgesetzt. 
S. 14. 
Bei der Prüfung im Deutschen wird Bekanntschaft mit dem Entwicklungsgang 
der deutschen Sprache und Litteratur gefordert. Insbesondere ist in der mündlichen 
Prüfung genauere Kenntniß der Elemente der gothischen, alt= und mittelhochdeutschen 
Grammatik und das Verständniß vorgelegter Stellen aus Werken der mittelhochdeutschen
	        
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