Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

92 
weitergehende wissenschaftliche Anforderungen hinsichtlich der sprachlichen Kenntnisse und 
der Vertrautheit mit den poetischen und prophetischen Schriften des Alten Testamentes 
gestellt. 
III. Die zweite Dienstprüfung. 
§. 18. 
Nach Erstehung der ersten Dienstprüfung werden die Kandidaten zum Zweck der 
methodischen Einführung in die Theorie und Praxis des Unterrichts auf die Dauer 
eines Jahres einem Gymnasium zugewiesen (Vorbereitungsjahr). Zu diesem Behufe 
haben sich die Kandidaten bei der Ministerial-Abtheilung für Gelehrten= und Realschulen 
zu melden, welche die persönlichen Verhältnisse der Kandidaten bei der Zuweisung an 
ein bestimmtes Gymnasium thunlichst berücksichtigen wird. 
Die zweite Dienstprüfung, swelche in der Regel ein Jahr nach der ersten Dienst- 
prüfung erstanden werden soll, schließt sich unmittelbar an dieses Vorbereitungsjahr an. 
g. 19. 
Die Meldungen um Zulassung zu der zweiten Dienstprüfung sind vor Schluß des 
Schuljahrs bei der Mn sterial-Abtheilung für Gelehrten= und Realschulen durch den 
Vorstand der Lehranstal: einzureichen, welcher der Kandidat zur Vorbereitung für das 
Lehramt zugewiesen wn. 
Den Meldungen sind veizulegen: 
1) der Nachweis der vorschriftmäßigen Betheiligung an lder zur Einführung der 
Kandidaten in die Theorie und Pragis des Unterrichts eingerichteten Vorbereitung 
für das Lehramt, 
2) die Angabe der besonderen Studien in Philosophie und Pädagogik, 
3) die Erklärung, ob und in welchen fakultativen Fächern der Kandidat geprüft 
zu werden wünscht (8§. 25 u. 26), 
4) die Militärpapiere des Kandidaten. 
8. 20. 
Die zweite Dienstprüfung besteht in einer mündlichen Prüfung in Philosophie und 
in Pädagogik, in einem deutschen Aufsatz und in der Abhaltung zweier Lehrproben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.