Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Nachweisung II. geilage 3. 
K. gericht 
Nachweisung 
zum Hinterlegungsbuch, Abtheilung II „Werthpapiete und sonstige Urkunden“ 
über 
1) die Einnahmen aus verloosten oder sonst gekündigten Werthpapieren und aus eingelösten 
Zins= oder Dividendenuscheinen, 
2) den Stand der zum Ersatz vorgemerkten Kosten 
auf den 31. März 19 
Mit Beilagen. 
Bemerkungen: 
Die Summen in der Spalte 6 dieser Uebersicht haben mit den Summen in der Spalte 10 der vorher- 
gehenden Uebersicht übereinzustimmen. 
b) Der gegenwärtigen Nachweisung sind die Originalquittungen als Beilagen (s. Spalte 14) beizuschließen. 
Erforderlichenfalls sind zu den Gerichtsakten Abschristen derselben zu legen. 
Nachweisung zu ll, Werthpapiere und sonstige Urkunden.
	        
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