Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

657

 

2

 

an  den  Auftraggeber.
—

8.

Tag  der  Zustellung.  6
Bei  Zustellung  durch  Vermittlung

  der  Post:
Tag  der  Uebergabe  an
die  Post,
Tag  der  Ablieferung  der
vostzustellungsurkunde

 

 

9.  10.
Gebühren  und  Auslagen  des  Zustellungsbeamten.
—-*-  b.  da.  Bemerkungen.
Persönliche  1  Schreib-  Post-  Sonstige
Gebühren.  gebühren.  gebühren.  Auslagen.