Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Jurisdiktionsverhältnisse zwischen Württemberg und Baden vom 18. Mai 1880 (Reg. 
Blatt S. 135 f.), zur öffentlichen Kenntniß gebracht. " 
Stuttgart, den 19. Januar 1899. 
Breitling. 
Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, 
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, 
betreffend die Konzessionsertheilung zum Zan und Betrieb einer Nebeneisenbahn von Möchmüht 
nach Dörzbach. Vom 16. Januar 1899. 
Nachdem vermöge Allerhöchster Entschließung Seiner Majestät des Köni * 
vom 30. Dezember 1898 und Seiner Königlichen Hoheit des Großherzog: 
von Baden vom 6. Dezember 1898 dem aus " 
der Mitteldeutschen Kreditbank zu Berlin und Frankfurt a. M., 
dem Wirklichen Geheimen Rath Baron Moriz von Cohn in Dessan und 
der Firma Vering & Wächter in Berlin 
bestehenden Unternehmer-Konsortium die Konzession zum Bau und Betrieb einer schmal 
spurigen Nebeneisenbahn von Möckmühl nach Dörzbach ertheilt worden ist, wird die 
Konzessionsurkunde nachstehend zur allgemeinen Kenntuiß gebracht. 
Stuttgart, den 16. Januar 1899. 
Mittnacht. 
Ronzession 
für 
den Bau und Betrieb einer schmalspurigen Nebeneisenbahn von Möckmühl nach Dörzbach 
In Gemähheit der Allerhöchsten Entschließung Seiner Majestät des König 
von Württemberg vom 30. Dezember 1898 und Seiner Königlichen Hohe: 
des Großherzogs von Baden vom 6. Dezember 1898 wird auf Grund der geses 
lichen Bestimmungen beider Staaten dem aus •*ê-5“° 
der Mitteldeutschen Kreditbank zu Berlin und Frankfurt a. M., 
dem Wirklichen Geheimen Rath Baron Moriz von Cohn in Dessau und 
der Firma Vering & Wächter in Berlin
	        
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