Full text : Das Friedensangebot der Mittelmächte.

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langen  will.  Nur  kann  einerseits  das  Verhandeln  über  Grundsätze
sehr  leicht  an  doktrinärem  Starrsinn  ersticken  und  wird  andrerseits
  von  vornherein  zu  vermeiden  sein,  daß  eine  Partei  sich  allein
für  berechtigt  halte,  ihre  Grundsätze  als  die  allein  berechtigten
den  anderen  aufzudrängen.  Es  würde  als  ein  Glück  angesehen
werden  können,  wenn  das  Gute  und  Mögliche  gerade  im  Bereich
des  Grundsätzlichen  schon  vor  jedem  Verhandlungsbeginn  von
beiden  Seiten  so  weit  abgewogen  und  abgeklärt  mitgebracht  würde,
daß  man  nicht  beim  ersten  Verhandlungsversuche  schon  in  dem
unfruchtbaren  Satze  prineipüs  obsta  stecken  bliebe.

Nun  ist  die  Grundlage  der  Nationalitäten,  wie  bekannt,  etwa  seit
dem  15.  Jahrhundert  die  für  die  ganze  neuere  Staatenentwicklung
in  der  ganzen  Welt  beherrschende  gewesen.  Sowohl  in  der  Lostrennung
  als  auch  in  der  Zusammenschließung  hat  es  seit  dem
Ende  des  mittelalterlichen  Kirchenstaates  und  dem  mit  ihm  so
seltsam  verschlungenen  mittelalterlichen  Kaisertum  kein  stärkeres
und  tieferes  Motiv  für  die  äußere  Abschließung  und  innere  Verfassungseinigung
  im  Staatenleben  der  Welt  gegeben  als  die  Nationalität,
  das  ist  die  Einheit  in  der  Abstammung  und  Art.  Dieses
Motiv  bietet  sich  daher  auch  für  den  künftigen  Friedensschluß
ganz  von  selbst  als  ein  nicht  zu  umgehendes,  ja  sogar  förderndes
an.  Man  wird  voraussetzen  dürfen,  daß  an  den  Verhandlungen  niemand
  teilhaben  wird,  der  nicht  die  Nationalitätenkarte  der  Welt
im  Kopfe  hat  und  Bescheid  weiß  in  der  wundersamen  und  zum
Teil  sehr  verwickelten  Verteilung  der  Nationen  auf  der  Erde.
Ebenso  nötig  wird  es  sein,  daß  die  Geschichte  der  Wandlungen
in  den  Nationalitäten,  der  Einfluß  früherer  Kriege  und  Friedensschlüsse
  und  der  Sprache  auf  die  Umbildung  von  Nationen  den
Verhandelnden  bekannt  ist.  Die  Nationalitäten  können  eine  Grundlage
  für  Festsetzung  ihrer  Staatszugehörigkeit,  Grenzen,  Sonderung
  und  Zusammenlegung  nur  dann  mit  Aussicht  auf  eine  glückliche,
  zukunftverheißende  Entwicklung  der  Dinge  bilden,  wenn
man  ihr  Wesen,  ihr  natürliches  und  wirkliches  Maß  von  Beharrung
und  Beweglichkeit,  ihr  Ab-  und  Anschlußbedürfnis,  ihre  Anschluß-5

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