Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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der Wirthschaftsabgaben. 514. — Besondere Bestimmungen. 504, 514. — Abgabe vom 
Wein. 504, 514. — Urkunden von den Weineinlagen. 504, 515. — Einkellerung der 
Weine. 505, 516. — Eichen der Fässer. 505, 516. Kelleruntersuchung und Abstich 
bei den unter Abstichskontrolle stehenden Wirthen. 505, 516. — Achseverkauf und anderer 
außerordentlicher Abgang. 505, 517. — Hausbrauch und gewöhnlicher Abgang. 506, 
517. — Beschränkung des Weinverkaufs der Weinhändler und Privaten. 506, 518. 
— Ausschanksrecht der Weinproduzenten. 518. — Abgabe von Obstmost. 506, 519. — 
Festsetzung des Durchschnittspreises und Hausbrauchs durch die Bezirkskommission. 507, 
519. — Gutächtliche Aeußerung der Bezirkskommission. 507, 519. Bezirkskommission. 
508, 520. — Strafbestimmungen. 509, 521. — Gefährdung des Umgelds. 509, 521. 
— Einzelne Fälle der Umgeldsgefährdung. 509, 521. — Vollendung der Umgeldsgefähr- 
dung. 509, 521. — Strafe der Umgeldsgefährdung. 510, 522. — Rückfall. 510, 522. 
— Kontrollestrafe an Stelle der Strafe wegen Umgeldsgefährdung. 510, 522. — Ver- 
fehlungen gegen die Kontrollevorschriften. 511, 523. — Strafrechtliche Verantwortlichkeit. 
511, 523. — Theilnahme und Begünstigung. 512, 524. — Vertretungspflicht. 512, 
524. — Verjährung der Abgabe. 512, 524. — Uebergangs= und Schlußbestimmungen. 
513, 524. 
Vollzugsverfügung. Allgemeines. 674. — Gegenstand der Besteuerung. 675. Be- 
freiung von der Steuer. 676. — Person des Steuerpflichtigen. 676. — Betrag der 
Steuer. 677. — Berechnung des Durchschnittspreises. 678. — Feststellung, Fälligkeit 
und Einzug der Steuer. 678. — Anhzeigepflicht vor Beginn des Betriebs. 680. — 
Steuerpflichtiger Getränkeverkauf durch Private (Nichtwirthe) 681. — Anzeige der Keller- 
räume. 681. — Eiche der Fässer. 682. — Verpflichtung des Wirths zu Hilfsdiensten. 
683. — Ladscheinkontrolle. 683. — Einholung der Ladscheine. 684. — Zuständigkeit 
zur Ausstellung von Ladscheinen. 685. — Kontrollirung des Getränkes vor der Abfuhr. 
685. — Kontrollirung des Getränkes auf dem Transport. 685. — Einlagekontrolle. 686. 
Vermischung des Getränkes mit anderen Stoffen. 688. — Zusammenlagerung von Ge- 
tränke eines Wirths und eines Nichtwirths. 688. — Kontrollirung der Herbsteinlagen. 
688. — Weinausschank der Weinproduzenten. 690. — Ausnahmebestimmungen für 
Kleinverkäufer feinerer Flaschenweine. 690. — Der steuerfreie Achsverkauf. 691. — 
Der steuerfreie Abgang von Hefe und Trübwein. 692. — Steuerfreiheit des durch Un- 
glück zu Grunde gegangenen oder unbrauchbar gewordenen Getränkes. 693. — Steuer- 
freiheit des gesetzlich normirten Hausbrauchs an Wein. 694. — Außerordentliche Erhöhung 
des gesetzlichen Weinhausbrauchs. 695. — Feststellung des steuerfreien Hausbrauchs an 
Obstmost. 695. — Festsetzung des steuerfreien Hausbrauchs der juristischen Personen 2c. 
696. — Steuerfreiheit des Schwands und sonstigen Abgangs. 696. — Steuerfreiheit 
des verzollten Getränkes. 697. — Abstichsverfahren. 698. — Abschluß von Akkorden. 
698. — Bildung und Berufung der Bezirkskommission. 700. — Thätigkeit der Bezirks- 
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