Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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(Behörde.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage  4
(zu  8.  12).
einer  (von)
Vakanzien)  in  den  für  Militäranwärter  vorbehaltenen  Stellen.
ul..  ?.  ..——.....
Die  Vakanz  tritt  ein:  Nä  Bezeich-  Dauer  un  d  #  "
lähere  zung  der.  der  erfolgt:  bestellendenEin-  Angabe,
Be-  er-#twa  der  aa)  auf  Le=  Kaution  ob  Aussicht
;  ungen,  benszeit,  und  ob  die  kommen  auf  B
Nr.  bei  zeichnung  welche  an  Anslellung  5)  auf  Kün-  selbe  durch  2  Verresser—  ewann?
  wo?  waelcher  der  Benber  voran-  digung,  Gehalts-  er  *merkunge
n  BehördeStelle.  gestellt  gehenden  JD)  in  wider=  abzüge  ge-  Stelle.  9  ê
ruflicher  deckt  werden  vorhan  en.
s  werden.  Probezeit.  Weise  kann.
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1
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N.,  den  ten  19  (Unterschrift.)
Abgesandt:
Eingegangen:

Bestimmung  für  Württemberg.
52)  Die  Einträge  in  die  Spalten  3  ff.  der  Nachweisung  sind  in  dem  Stellenverzeichniß  (Anlage  I  zu  Ziffer

der  Bestimmungen  für  Württemberg)  zu  entnehmen.