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(Behörde.)
Anlage 4
(zu 8. 12).
einer (von)
Vakanzien) in den für Militäranwärter vorbehaltenen Stellen.
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Die Vakanz tritt ein: Nä Bezeich- Dauer un d # "
lähere zung der. der erfolgt: bestellendenEin- Angabe,
Be- er-#twa der aa) auf Le= Kaution ob Aussicht
; ungen, benszeit, und ob die kommen auf B
Nr. bei zeichnung welche an Anslellung 5) auf Kün- selbe durch 2 Verresser— ewann?
wo? waelcher der Benber voran- digung, Gehalts- er *merkunge
n BehördeStelle. gestellt gehenden JD) in wider= abzüge ge- Stelle. 9 ê
ruflicher deckt werden vorhan en.
s werden. Probezeit. Weise kann.
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1
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N., den ten 19 (Unterschrift.)
Abgesandt:
Eingegangen:
Bestimmung für Württemberg.
52) Die Einträge in die Spalten 3 ff. der Nachweisung sind in dem Stellenverzeichniß (Anlage I zu Ziffer
der Bestimmungen für Württemberg) zu entnehmen.