Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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werden, in welchen sich entweder kein Stimmzeltel vorfand oder mehrere auf verschiedene Namen 
lautende Stimmzettel enthalten waren, nämlich die Umschläge Nro. . 
Dagegen wurden die nachbezeichneten Stimmzettel, in Betreff deren sich die nachstehenden Be. 
denken ergeben hatten, aus folgenden Gründen durch Beschluß der Distriktswahlkommission für giltig erklärt 4 
1) Stimmzettel Nro. 
2) Stimmzettel Nro. 
Die Giltigkeitserklärung der Slimmzettel Nro. 
erfolgte übrigens nur mit Stimmengleichheit. 
Die sämmtlichen vorbezeichneten Stimmzeltel und Umschläge, in Betreff deren es einer Be. 
schlußfassung der Distriktswahlkommission bedurft hatte, wurden mit fortlaufenden, den vorstehend a#n= 
gegebenen entsprechenden Nummern versehen und dem Protokolle beigefügt. 
Die Zahl der Stimmen betrug 
für ungiltig erklärte Stimmzettel einschließlich der außer Verüchsfihigung zelan enen unschlüge un 
vorhanden . .. «» 
Die Zahl der eiltigen Stimmen lelragt also . .... .·« 
Es haben erhalten: 
(Gutsbesitzer Karl Weiß in Helldorf 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 
7, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31. 
zusammen 31 1 Sümmen. 
1) 
zmsammen ... Stimmen 
5) ...· 
zusammen Stimmen 
# .... ..·« 
zufammen...StimIne-k 
H .... ...- 
zusammen...Stimmen 
ö) .... ... 
zusammen Stimmen 
9a ........ 
zusammen Stimmen 
im Ganzen wie oben. Stimmen
	        
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