Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Anlage F (zu 8. 16). 
Eidesformular 
für 
die Ichüͤher der behufs einer Mobilmachung der Armee vom Lande 
auszuhebenden Fferde. 
Ich (Vor= und Zuname) schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß, nachdem 
ich zum Schätzer der zur Armee-Mobilmachung vom Lande auszuhebenden Pferde bestellt worden 
bin, ich bei diesem Geschäft und bei der etwaigen Abschätzung von Fahrzeugen und Geschirren 
nebst Zubehör nach den bezüglichen Vorschriften unter Zugrundelegung der vor dem Eintritt der 
Mobilmachung stattgehabten Friedenspreise und ohne Rücksicht auf die infolge der Mobilmachung 
eingetretene Preissteigerung nach bestem Wissen, mit aller Unparteilichkeit, also weder zum Vortheil 
noch zum Schaden der Besitzer oder der Reichskasse, abschätzen werde. 
So wahr mir Gott helfe!
	        
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