Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

300 
Eisenbahn von Güglingen über Zaberfeld nach Leonbronn diejenigen Grundstücke und 
Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben, welche nach dem 
von Uns genehmigten allgemeinen Plan für das gedachte Unternehmen erforderlich sind. 
Nach diesem Plan ist die Bahn gemäß den Bestimmungen der Bahnordnung für 
die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 anzulegen. Die Bahn erhält eine 
Spurweite von 0,75 m. Sie überschreitet gleich nach Verlassen der Station Güglingen 
die Zaber, geht auf dem rechten Ufer dieses Flusses in westlicher Richtung zur Haltestelle 
Pfaffenhofen, an deren Ende sie die von Güglingen nach Leonbronn führende Nachbar- 
schaftsstraße schneidet; sie zieht im Wiesenthal der Zaber weiter zur Haltestelle Weiler, 
geht sodann neben der eben erwähnten Straße her, umgeht in großem Bogen den Spitzen- 
berg, überschreitet den Randsbach und erreicht die Haltestelle Zaberfeld. Hinter dieser 
Haltestelle überschreitet die Bahn nochmals die Zaber und hierauf die nach Michelbach 
führende Nachbarschaftsstraße. Sie verläßt sodann das Zaberthal, tritt in das Ochsen- 
bachthal ein und folgt diesem rechts der Straße bis zur Endstation Leonbronn. 
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn- 
verwaltung durch die Bauabtheilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser. 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 24. März 1900. 
Wilheln. 
Mittnacht. Sarwey. Schott von Schottenstein. Pischek. Breitling. Zeyer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.