Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Der  Stadtgemeinde  Heilbronn  wird  die  Erhebung  einer  örtlichen  Verbrauchsabgabe
  von  Fleisch  mit  sechs  Mark  für  den  Doppelzentner  bis  zum  31.  März
1905  gestattet.

Unsere  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  sind  mit  der  Vollziehung  dieser
Verordnung  beauftragt.

Gegeben  Stuttgart,  den  10.  April  1900.
Wilheln.
Mittnacht.  Schott  von  Schottenstein.  Pischek.  Breitling.  Zeyer.

Hekanntmachung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die
Verkehrsanstalten,
betreffend  den  Rang  der  Gahnhof-  und  der  Güterverwalter.  Vom  14.  April  1900.

Seine  Majestät  der  König  haben  am  21.  März  d.  Is.  allergnädigst  geruht,
denjenigen  Bahnhofverwaltern  (Vorständen  von  Bahnstationen  II.  Klasse)  und  Güterverwaltern
  (Vorständen  der  Güterstellen),  welche  eine  Dienstprüfung  erstanden  haben,  den
Rang  auf  der  8.  Stufe  anzuweisen  und  zu  verfügen,  daß  die  Postmeister,  Bahnhofund
  Güterverwalter,  welche  keine  höhere  Dienstprüfung  erstanden  haben,  innerhalb  der
8.  Stufe  den  Rang  nach  den  höher  geprüften  Beamten  der  Verkehrsanstalten  dieser
Stufe  haben.

Stuttgart,  den  14.  April  1900.
Mittnacht.

Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Anordnung  einer  neuen  Abgeordnetenwahl  für  den  Oberamtebezirk  Ulm.
Vom  21.  April  1900.
Nachdem  der  bisherige  Abgeordnete  für  den  Oberamtsbezirk  Ulm  gestorben  ist,  wird
auf  Allerhöchsten  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs  die  Vornahme  einer
Neuwahl  für  den  Oberamtsbezirk  Ulm  angeordnet  und  Nachstehendes  verfügt: