Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

Regierungsblatt

Königreich  Württemberg.

 

Austegeben  Stuttgart,  Smst  den  2.  Juni  1900.

In  5  alt:
Geset,  betreffend  die  Beschaffung  von  Geldmitteln  für  außerordentliche  Bedürfnisse  der  Staalseisenbahnverwaltung

  in  dem  Etatsjahr  1900.  Vom  25.  Mai  1  —  Königliche  Verordmung,  betrefsend  die  Ermächtigung
der  Staatseisenbahnverwaltung  zur  orrtn  de  fürl  pen  Van  einer  Eisenbahn  von  Süßen  nach  Weißenstein
  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Vom  25.  Mai  1000.  —  Bekanntnachung
  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Errichtung  eines  Gewerbe  9  Vom  22.  Mai
0  2  Manntmachmg  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  den  Vollzug  des  innenschiffahrtsgeseges.

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Gesetz,
betreffend  die  Beschaffung  von  Geldmitteln  für  anßerordentliche  Bedürfnise  der  Staatseisenbahnverwallung
  in  dem  Etatsjahr  1900.  Vom  25.  Mai  1900.

Wilhelm  II.,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Staatsministeriums  und  unter  Zustimmung  Unserer
getreuen  Stände  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie  folgt:

Art.  1.

Für  die  Vermehrung  des  Fahrbetriebsmaterials  der  Staatseisenbahnen  werden
7  820  000  Mark  bestimmt.
Art.  2.
Von  diesem  Aufwand  sind  1250  000  Mark  unter  den  Ansgaben  des  Etatskapitels
  118  Titel  30  4  für  1899  zu  verrechnen.  Zur  Deckung  des  weiter  erforderlichen