Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Formular B. Verpfändung von Forderungen, die in das Reichsschuldbuch oder in das Staats- 
schuldbuch eines Bundesstaats eingetragen sind, 
I. durch den Rechner. 
K. Pberamt 
Gemeinde 
Sicherheitsleistungs-Urkunde. 
Nachdem ich Unterzeichneter 
durch 
vom 
zum 
bestelt worden bin, in wolcher Eigenschaft ich 
für alle Ansprüche d . . welche aus meinen Handlungen oder Unter- 
lassungen in diesem meinem Dienstverhältniße an Kapital und Zinsen, sowie an gerichtlichen und außer- 
gerichtlichen Kosten der *2 des Schadens und Geltendmachung des Anspruchs erwachsen, 
eine Sicherheit von .. .. Al. mit Worten. 
leisten soll, so werpände ich bient die folgende mir als Gläubiger zustehende und in das i 
ddXD . . eingetragene Forderung 
Ich übergebe mit gegenwärtiger Urkunde die Benahrichtigung über die Eintragung der Forderung in 
das Schuldbuch und über die Vormerkung dieser Verpsändung in demselben mit der Wirkung, daß, nachdem 
die Ansprüche der .aus meiner Verwaltung in vollstreckbarer Weise gegen mich fest- 
gestellt sein werden, die die Vollstrecung betreibende Behörde oder die von der letzteren beauftragte Behörde 
berechtigt sein soll, behufs Befriedigung d . .fuk seme Ansprüche die 
gänzliche oder theilweise Löschung der eingetragenen Forderung und Ausreichung der cn henten Schuld- 
verschreibungen zu veranlassen und den Verkauf der letzteren durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich 
ermächtigten Handelsmäkler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung besfugte Person zum laufenden 
Preise bewirken zu lassen. 
„ den 19 
In Kraft meiner Unterschrist 
Die Aechtheit der vorstehenden Unterschrift beurkundet 
, den 19
	        
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