Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Anlage  2.

Volksiãhlung  vom  1.  Oejember  1900.

Oberant.  Gemeinde

Gemeindeliste

über  die

Aufnahme  der  ortsanwesenden  Bevölkerung

auf  1.  Dezember  1900.

o—.

Bemerkungen.

1)  Wegen  Aufstellung  der  Gemeindeliste  wird  auf  §.9  der  Ministerialverfügung  vom  14.  August  1900  (Reg.  Blatt  S.  658)
hingewiesen.

2)  Die  Spalten  7  bis  41  dieser  Gemeindeliste  sind  aus  den  einzelnen  Haushaltungslisten,  die  Spalten  2  bis  0
aus  den  gleichlautenden  Spalten  der  „Kontrollisten"  auszufüllen.  Bei  den  Spalten  2  bis  6  der  Gemeindeliste
find  also  Einträge  nur  so  oft  nöthig,  als  Summen  für  einen  Zählbezirk,  beziehungsweise  eine  Parzelle,  einen
besonderen  Wohnplatz,  einzutragen  sind.

3)  Bei  der  Zusammenrechnung  der  bei  der  Rubrik  II  (Art  des  Zusammenlebens),  in  den  Spalten  7—+  10  +  18
+  21  beziehungsweise  in  den  Spalten  8+  11  +  19  —+  22,  ferner  bei  der  Rubrik  III  (Religion),  in  den  Spalten  26
bis  35  je  eingetragenen  mämlichen  und  weiblichen  Personen  muß  jedesmal  genau  die  in  den  Spalten  23  und  24
erscheinende  Gesammtzahl  männlicher  und  weiblicher  Personen  sich  ergeben.

4)  Die  Summe  der  in  den  Spalten  12  bis  15  eingetragenen  Personen  muß  die  Summe  der  in  den  Spalten  10  und  11
eingetragenen  ergeben.

5)  Für  den  Fall,  daß  die  Gemeindebehörde  auch  für  ihre  Zwecke  eine  weitere  Gemeindeliste  auszufüllen  und  zu  behalten
wünscht,  wird  den  Ortsvorstehern  das  Formular  je  zweifach  zur  Verfügung  gestellt.

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