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Anlage 2.
Volksiãhlung vom 1. Oejember 1900.
Oberant. Gemeinde
Gemeindeliste
über die
Aufnahme der ortsanwesenden Bevölkerung
auf 1. Dezember 1900.
o—.
Bemerkungen.
1) Wegen Aufstellung der Gemeindeliste wird auf §.9 der Ministerialverfügung vom 14. August 1900 (Reg. Blatt S. 658)
hingewiesen.
2) Die Spalten 7 bis 41 dieser Gemeindeliste sind aus den einzelnen Haushaltungslisten, die Spalten 2 bis 0
aus den gleichlautenden Spalten der „Kontrollisten" auszufüllen. Bei den Spalten 2 bis 6 der Gemeindeliste
find also Einträge nur so oft nöthig, als Summen für einen Zählbezirk, beziehungsweise eine Parzelle, einen
besonderen Wohnplatz, einzutragen sind.
3) Bei der Zusammenrechnung der bei der Rubrik II (Art des Zusammenlebens), in den Spalten 7—+ 10 + 18
+ 21 beziehungsweise in den Spalten 8+ 11 + 19 —+ 22, ferner bei der Rubrik III (Religion), in den Spalten 26
bis 35 je eingetragenen mämlichen und weiblichen Personen muß jedesmal genau die in den Spalten 23 und 24
erscheinende Gesammtzahl männlicher und weiblicher Personen sich ergeben.
4) Die Summe der in den Spalten 12 bis 15 eingetragenen Personen muß die Summe der in den Spalten 10 und 11
eingetragenen ergeben.
5) Für den Fall, daß die Gemeindebehörde auch für ihre Zwecke eine weitere Gemeindeliste auszufüllen und zu behalten
wünscht, wird den Ortsvorstehern das Formular je zweifach zur Verfügung gestellt.
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