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Rönigliche Verordnung,
betreffend die Ermächtigung der Aktiengesellschaft „Gadische Lokaleisenbahnen“ in Rarloruhe zur
Erwerbung des für den Bau der Eisenbahnen von Reutlingen nach Gönningen und von Nalen
über Neresheim nach gallmertshofen erforderlichen Grundeigenthums im Wege der zwange-
enteignung. Vom 1. Dezember 1900.
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Mürttemberg.
Auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die Zwangs-
enteignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken (Reg. Blatt S. 446),
verordnen Wir nach Anhörung Unseres Staatsministeriums, wie folgt:
Die Aktiengesellschaft „Badische Lokaleisenbahnen“ in Karlsruhe wird ermächtigt,
zum Zweck der Erbauung der nach der Konzessionsurkunde vom 16. Juli 1900 (Reg. Blatt
S. 597) herzustellenden Eisenbahnen von Reutlingen nach Gönningen und von Nalen
über Neresheim nach Ballmertshofen diejenigen Grundstücke und Rechte an Grund-
stücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben, welche nach den genehmigten all-
gemeinen Plänen für die gedachten Unternehmungen erforderlich sind.
Nach diesen Plänen sind beide Eisenbahnen gemäß den Bestimmungen der Bahn-
ordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (Reg.Blatt S. 449)
anzulegen.
Die Eisenbahn von Reutlingen nach Gönningen, welche eine Spurweite von 1,435 m
erhält, zweigt vom Staatsbahnhof Reutlingen in südwestlicher Richtung ab, kreuzt die
Staatsstraße Reutlingen-Betzingen und führt sodann der rechten Seite der Staatsbahn
Reutlingen-Betzingen entlang, bis sie diese in der Nähe der Haltestelle Betzingen über-
schreitet. Von der Haltestelle Betzingen führt die Bahn über den Breitenbach und die
Straße Betzingen-Ohmenhausen in südwestlicher Richtung nach der Haltestelle Ohmen-
hausen und nach Kreuzung der Nachbarschaftsstraße Ohmenhausen-Mähringen, welche
auf einer eisernen Brücke über die Bahnlinie geführt werden soll, nach der südöstlich vom
Dorf Mähringen gelegenen Haltestelle Mähringen. Die Bahn schlägt hierauf eine mehr
südliche Richtung ein, kreuzt zweimal die Straße Ohmenhausen-Gomaringen und erreicht
die Haltestelle Gomaringen, welche als Kopfstation angelegt wird. Vom Bahnhof Go-
maringen wendet sie sich gegen Südosten, führt in einem Einschnitt unter den Straßen
Gomaringen-Ohmenhausen und Gomaringen-Reutlingen hindurch, überschreitet die Wiesatz
sowie die Straße Gomaringen-Bronnweiler und erreicht, dem rechtsseitigen Hang des
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