Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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entweder ein bezüglicher Auszug aus den Rekrutirungsstammrollen, in welche sie eingetragen, 
oder es sind letztere selbst beizufügen. 
Außerdem werden beigefügt: 
a) die Auszüge aus den Geburtsregistern, welche die in die Rekrutirungsstammrollen des laufenden 
Jahres aufgenommenen Militärpflichtigen enthalten (Ziffer 7 a); · 
b) die über Todesfälle eingegangenen Benachrichtigungsschreiben (Ziffer 7b und 9). 
Insoweit eine unmittelbare Uebertragung der Geburts= und Sterbefälle aus den Civilstands- 
registern stattgefunden hat (Ziffer 10), ist an Stelle der Auszüge und Benachrichtigungsschreiben 
eine Bescheinigung des betheiligten Beamten darüber beizufügen, daß die Uebertragung vollständig 
und richtig erfolgt ist. 
Der Civilvorsitzende der Ersatzkommission sendet die Rekrutirungsstammrollen, nachdem sie zur 
Aufstellung der alphabetischen Liste benutzt (§. 47, )) und nach den eingegangenen Mittheilungen 
berichtigt sind (§S. 49, ), an die Vorsteher der Gemeinden rc. zurück. 
Die weitere Vervollständigung der Rekrutirungsstammrollen erfolgt bei Gelegenheit des 
Musterungsgeschäfts (S. 61, ). 
Von jeder im ferneren Verlaufe des Jahres stattfindenden Aufnahme eines Militärpflichtigen 
in die Rekrutirungsstammrollen, von jeder darin vorgenommenen Veränderung und von jeder An- 
meldung eines Militärpflichtigen in Folge Aufenthaltswechsels (§. 25,9) hat der zur Führung 
der Rekrutirungsstammrolle Verpflichtete dem Civilvorsitzenden der Ersatzkommission behufs Be- 
richtigung der alphabetischen Listen oder der Restantenlisten sofort Mittheilung zu machen (§. 47, ). 
Die Streichung eines Mannes in der Rekrutirungsstammrolle darf nur mit Genehmigung des 
Civilvorsitzenden der Ersatzkommission stattfinden. 
Ueber Führung der Rekrutirungsstammrollen in großen Städten siehe S§. 47, ur 
Ueber Vernichtung der Rekrutirungsstammrollen siehe §. 48, 6. 
8. 47. 
Alphabetische Listen. 
Das Ersatzgeschäft wird auf die alphabetische Liste des laufenden Jahres und auf diejenigen der 
beiden vorhergehenden Jahre gegründet. 
Jede alphabetische Liste ist die Zusammenstellung aller in den Rekrutirungsstammrollen eines 
Jahres enthaltenen Militärpflichtigen für den Aushebungsbezirk. 
Sie wird nach demselben Muster wie die Rekrutirungsstammrollen geführt. 
Die einzelnen Gemeinden oder gleichartigen Verbände werden in alphabetischer Reihenfolge hinter- 
einander aufgeführt und der Kürze wegen mit fortlaufenden Ziffern bezeichnet. 
öan In der Reihenfolge der Militärpflichtigen innerhalb der einzelnen Gemeinden 2c. ändert 
ich nichts. 
Hiernach ist z. B. I. A. 1. der erste mit dem Buchstaben A anfangende Militärpflichtige 
einer alphabetischen Liste. 
Nachdem die eingereichten Rekrutirungsstammrollen mit ihren Beilagen geprüft sind, wird die 
alphabetische Liste des laufenden Jahres aufgestellt. Die alphabetischen Listen der beiden Vor- 
jahre werden — wenn nöthig — nach den Rekrutirungsstammrollen berichtigt. 
Mit den Beilagen wird nach §. 44, e verfahren. 
Die Vervollständigung der alphabetischen Liste erfolgt beim Musterungsgeschäfte (§§. 64 und 68, ), 
sodann auf Grund der Vorstellungslisten (§. 50) nach dem Aushebungsgeschäfte. 
Berichtigungen der alphabetischen Listen erfolgen auf Grund der nach §. 46, 18 und nach
	        
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