Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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der griechischen und römischen Litteratur, lateinische und griechische Formenlehre, Metrik, 
Kaisergeschichte Rom's, sowie 4 exegetisch-philologische Vorlesungen. Ueber die Wahl 
des dritten Hauptfaches haben sie sich zeitig schlüssig zu machen. 
Diejenigen Zöglinge, welche sich dem sprachlich-geschichtlichen bezw. mathematisch— 
naturwissenschaftlichen Studium erster oder zweiter Abtheilung widmen, haben ebenfalls 
im Ganzen mindestens 8 bis 10 in die betreffenden Fächer einschlagende Vorlesungen zu 
hören und an den Uebungen des Seminars für neuere Sprachen bezw. des mathematisch- 
physikalischen Seminars, sowie an den ihrem Studium entsprechenden sonstigen Uebungen 
der Universitätsinstitute, auch in mindestens 3 Semestern am Zeichenunterricht Theil zu 
nehmen. · 
An Vorlesungen kommen in Betracht für die sprachlich-geschichtliche Richtung 
solche über deutsche, französische und englische Litteraturgeschichte, Sprachgeschichte, Schrift- 
steller= und Litteraturgattungen, über Geschichte und Geographie und etwa Aesthetik; für 
die mathematisch-naturwissenschaftliche Richtung Vorlesungen über niedere Analysis 
und Trigonometrie, analytische Geometrie der Ebene, beschreibende Geometrie mit Kon- 
struktionsübungen, Differential-und Integralrechnung, Experimentalphysik; dazu noch 
für die Studierenden der ersten Abtheilung: Vorlesungen über höhere Mathematik, 
Mechanik, theoretische Physik und anorganische Chemie; für die der zweiten Abtheilung: 
Vorlesungen über anorganische und organische Chemie mit Besuch des chemischen Labora- 
toriums, sowie Vorlesungen über Botanik, Zoologie, Mineralogie mit Geelogie. 
Die wissenschaftliche Abhandlung, für welche bei den Philologie-Studierenden auch 
ein Thema aus der Patristik, soweit es philologischer Natur ist, zugelassen wird, kann 
schon während des Aufenthalts im Wilhelmsstift oder später — vor oder nach der Rück- 
kehr auf die Universität — auf den von der Ministerialabtheilung für Gelehrten= und 
Realschulen jeweils bestimmten Zeitpunkt eingereicht werden. 
S. 6. 
Zur näheren Berathung und Leitung in ihren Studien haben sich die dem Studium 
der Philologie und der realistischen Fächer sich widmenden Zöglinge zunächst an den 
Repetenten, dem sie hiefür vom Direktorium zugetheilt sind, weiterhin an die betreffenden 
Universitätslehrer zu halten.
	        
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