Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Muster 20 zu §. 126. 
  
der im Bezirke des Armeekorps von der 
Tiste 
  
(Behörde) 
  
für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich bezeichneten Beamten. 
  
  
  
  
  
  
Termin am 1. Februar. 
  
Vor- 
Militär= 
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5 namen gattung 
  
Wann und Wohnort 
bei welchem 
Truppentheil Kreis Bezirks- 
sthenn Heer Ort 2gc kom- 
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Als unab- 
kömmlich 
anerkannt 
Die 
Unabkömm- 
lichkeits- 
bescheinigung 
liegt bei 
Bemerkungen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Erläuterungen. Von den in der Liste für (19..—./—.) als unabkömmlich bezeichneten Offizieren und Mannschaften sind 
abkömmlich und deshalb in die vorliegende Liste nicht aufgenommen: 
Zu Muster 20 zu §. 126. 
zu den unterm 1. Februar . 
  
Termin am 1. September. 
Nachtragsliste 
im Bezirke des —. Armeekorps von der 
für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich bezeichneten Beamten. 
.–.*––“ 
(Behörde) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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tellung Familien,Truppen, r kom- kannt bescheinigung 
S namen gattung stehende Her 4 mando anertann liegt bei 
A. Abgang. 
  
1 
  
B. Zugang.
	        
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