Das Denisqhe Reith und seine einzelnen Glieder. (April 28.—29.) 61
schreiber, als begeisterter Patriot und begeisternder Führer der deutschen
Jugend für Kaiser und Reich gewirkt hat. Der Name Heinrich v. Treitschke,
durch die „deutsche Geschichte“ mit der Wiederaufrichtung des Deutschen
Reiches aufs engste verbunden, wird dem Vaterland allezeit teuer und sein
Andenken in Segen bleiben. Wilhelm. I. R.“
„Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben mich beauftragt,
Euer Hochwohlgeboren Allerhöchstihre wärmste Anteilnahme an Ihrem und
der Ihrigen großen Schmerze auszusprechen, und beklagen in dem Hin-
scheiden Ihres Gemahls zugleich den schweren Verlust, den das Vaterland
und die Wissenschaft erlitten. Graf Keller.“
„Die Großherzogin und ich nehmen den innigsten Anteil an Ihrer
tiefen Trauer, die wir von Herzen teilen, und welcher wir gerne den wärmsten
Ausdruck des Mitgefühls an Ihrem schwergeprüften Herzen leihen möchten.
Wir wünschen Ihnen volle Kraft zum Ertragen des großen Schmerzes.
Mit dankbarer Verehrung werden wir stets des teuren Heimgegangenen
gedenken. Friedrich, Großherzog von Baden.“
28./30. April. (Reichstag.) Zweite Beratung des Börsen-
gesetzes. Urteile der Presse.
Der Reichstag genehmigt den Entwurf des Börsengesetzes. Die wesent-
lichsten Bestimmungen sind die Ueberwachung des Geschäftsverkehrs an der
Börse durch einen Staatskommissar, die Einführung des Börsenregisters
und das Verbot des Getreideterminhandels. Die letzte Bestimmung wird
gegen den Wunsch der Regierung mit 200 gegen 39 Stimmen (Sozialdemo-
kraten und Freifinnige) angenommen.
In der agrar. Presse wird das Verbot des Terminhandels mit großer
Genugthuung begrüßt; die freisinnige erklärt es für der Landwirtschaft
nachteilig. Die einstimmige Annahme des Verbotes durch die National-
liberalen wird lebhaft besprochen; von der nationalliberalen Presse erklärt
sich fast allein die „National-Ztg." gegen den Reichstagsbeschluß. (Vgl.
*! Schumacher, das Verbot des Getreidetermingeschäfts. Preuß. Jahrb.
d. 85, 3.)
29. April. (Reichslande.) Verhandlungen des Landes-
ausschusses über die Kommunalwahlen und die Ausnahmegesetze.
Der Landesausschuß genehmigt den Gesetzentwurf, betreffend die
Wahlen zu den Bezirks= und Kreisvertretungen, mit dem einschränkenden
Antrag, wonach das passive Wahlrecht beinahe sämtlichen Beamten, sowie
den Lehrern an Elementarschulen abgesprochen wird. In dritter Lesung
kommt sodann der Antrag Spies zur Verhandlung über die Aufhebung
der Ausnahmegesetze in Elsaß-Lothringen und über Einführung des Reichs-
Preßgesetzes vom 17. Mai 1874. In längerer Rede weist Staatssekretär
v. Puttkammer darauf hin, daß der Antrag in der vorliegenden Fassung
durchaus nicht annehmbar sei und betont besonders den agitatorischen Miß-
brauch, welcher mit dem Begriffe „Ausnahmegesetzgebung“ getrieben werde,
ferner, daß die deutsche Preßgesetzgebung solange in Elsaß-Lothringen nicht
eingeführt werden könne, bis dieselbe andere Bestimmungen enthalte be-
treffs der ausländischen Preßerzeugnisse. Man müsse in Elsaß-Lothringen
unbedingt einen wirksamen Schutz gegen dies Ueberfluthen mit Flugblättern,
welche von jenseits der Vogesen kommen, besitzen. Der Abgeordnete Spies
ändert darauf seinen Antrag zu folgendem Wortlaut: Der Landesausschuß