Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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W 13. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart, Freitag den 9. Mai 1902. 
Inhalt: 
Königliche. Verordmung. betreffend den Wiederzusammentritt der Stände. Vom 5. Mai 1902. — Verfügung 
der Ministerien der Justiz und des Innern, betreffend die von Ausländern behufs Eingehung einer Ehe in 
Württemberg beizubringenden Zeugnisse. Vom 10. April 1902. —. Verfügung des Ministeriums des Kirchen- 
und Schulwesens, betreffend die Turnordnung für die Gelehrten= und Realschulen. Vom 28. April 1902. — 
Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Turnlehrerbildungsanstalt in 
Stuttgart. Vom 28. April 1902. 
  
  
fiönigliche Verordunng, 
betreffend den Wiederzusammentrikt der Stände. Vom 5. Mai 1902. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammentritt 
der vertagten Ständeversammlung auf 
Dienstag, den 13. Mai d. Is. 
bestimmt. 
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage 
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder 
versammeln. 
Gegeben Stuttgart, den 5. Mai 1902. 
Wilhelm. 
Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. v. Schnürlen.
	        
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