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Auf eisernen Schiffen sind zur Bezeichnung von Decimetern 2 Körnerschläge, oder
eine Einkerbung, oder 1 Nagel, von halben Decimetern 2 Körnerschläge, oder eine kürzere
Einkerbung, zur Bezeichnung von 2 Centimeter Einsenkung ein Körnerschlag anzubringen.
Das Anbringen von Zahlen neben der Aichskala bleibt dem Schiffseigner überlassen.
Die Aichstalen sollen unter den Einsenkungsklammern (Aichplatten) oder in deren
unmittelbarer Nähe angebracht werden. Auf den hintersten Einsenkungsklammern werden
eingeschlagen mittelst Buchstaben und Zahlen von 2 bis 2½ Centimeter Höhe:
1. die Erkennungsbuchstaben des Amtes, bei dem die Eintragung stattgefunden hat;
2. die Ordnungsnummer der Eintragung;
3. der Anfangsbuchstabe D für Deutschland.
A D 30 em
—. 117 P.
Diese Angaben sind auch steuerbordseits etwa in Höhe der Einsenkungsklammern
in die Schiffswand des Vorderschiffs einzuhauen und auf dem Hintertheil an geeigneter
Stelle in deutlich erkennbaren lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern von min-
destens 15 Centimeter Höhe aufzumalen.
g. 13.
Die Berechnung der Ladefähigkeit des Schiffes geschieht in der Weise, daß zunächst
die Flächeninhalte einer jeden Aichschichte aus den aufgenommenen Maaßen ermittelt
werden. Hiernach werden die Körperinhalte eines jeden Decimeters berechnet und zwar
im Falle des 8. 10 Absatz 23 nach Einlagebogen 1, im Falle des §. 10 Absatz 2b nach
Einlagebogen II des Formulars der Vermessungsverhandlung (Anlage 0O).
Die Summe der Körperinhalte sämmtlicher Aichschichten gibt die größte Ladefähig-
keit des Schiffes.
8. 14.
Die Schiffs-Aichämter sind mit den zur Durchführung einer zuverlässigen Aichung
erforderlichen Meßwerkzeugen und Geräthschaften zu versehen. Dahin gehören insbesondere
nach Normalmaaßen geaichte Meßlatten verschiedener Längen, Bandmaaße, Senkel,
Wasserwaagen, ein Tiefenmaaß (Winkelmaaß), Stempel, Schablonen, Hämmer, Meißel
u. s. f.
Berechnung.
Vermessungs-
Werkzeuge.