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der Hauptbahn, der Brenzbahn und dem neuen Güterbahnhof erstellt. Die Abzweigung
der Verbindungslinie der Hauptbahn erfolgt oberhalb der bestehenden Unterführung der
Brenzbahn, sie umfährt den Kienlesberg, annähernd in der Lage und Höhe der bestehen-
den Straße und senkt sich nach Ueberschreitung der Donaubahn mittelst einer Brücke auf
den Güterbahnhof herab. Die Verbindungslinie der Brenzbahn unterfährt die Ver-
bindungsstrecke der Hauptbahn und zieht sich auf der rechten Seite der verlegten Donau-
bahn vor den Bahnhof Söflingen, woselbst sie in den Güterbahnhof eingeführt wird.
Die Güterzugsgleise der Südbahn und der Bayerischen Bahn werden auf der Westseite
des Personenbahnhofs zu dem Güterbahnhof geführt. Die Donaubahn wird durch Gleise,
die von der Stammlinie oberhalb der Station Söflingen abzweigen, mit dem neuen
Bahnhof verbunden. Die Anlagen für den Personenverkehr der Station Söflingen sind
von der linken auf die rechte Seite der Donaubahn zu verlegen. Außer den für die
Abwicklung des Rangir= und Güterdienstes erforderlichen Gleisanlagen werden Güter-
schuppen, ein Zollschuppen, Lokomotivremisen, Rampen, Aufenthaltslokale für das Personal
u. s. w. erstellt. Im Zusammenhang mit der Ausführung der neuen Bahnhofanlage,
die verschiedene Aenderungen der bestehenden Wege nöthig macht, werden die vorhandenen
schienengleichen Wegübergänge über die Hauptbahn und Donaubahn beseitigt und durch
Wegüberführungen ersetzt. Auf der Markung Söflingen ist die Blau auf etwa 450 m
in südlicher Richtung mit gleichzeitiger Erstellung einer neuen Bahnbrücke zu verlegen.
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn=
verwaltung durch die Bauabtheilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten.
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt.
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser
Verordnung beauftragt.
Gegeben Bebenhausen, den 25. September 1902.
Wilhelm.
Breitling. Pischek. Zeyer. Weizsäcker. v. Schnürlen.