Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

Anlage 1 (rot). 
173 
Gerichtlicher Gefangener! 
Rönigreich 
  
(Bezeichnung der den Transport 
anordnenden Behörde) 
Transport-Schein. 
Württemberg. 
  
Personalbeschreibung. 
Alter: 
Größe: 
Gestalt: 
Gesichtsform: 
Gesichtsfarbe: 
Haare: 
Bart: 
Augenbrauen: 
Augen: 
Nase: 
Mund: 
Zähne: 
Beine: 
Kleidung: 
Besondere Kennzeichen: 
Hautrein, Ungezieferfrei, 
Gereinigt: 
Gesaugenwärtter: 
  
D hier bezeichnete 
Vor- und Zuname: 
Stand oder Gewerbe: 
Geburts- und Wohnort: 
Staatsangehörigkeit: 
Militärverhältnisse: 
. Landjäger . — 
ist durch bũrgerlihe Begleiter mit der Eisenbahn zu 
Fuß — zu Wagen — von Stelle zu Stelle an 
ungefesselt?) 
gefesselt 
Die betreffenden Behörden werden ersucht, die 
Vollziehung des Transports zu unterstützen. 
mit einem verschlossenen Schreiben einzu- 
liefern. 
, den 19 
(Behörde und Unterschrift) 
Abgang am 19 mittags. Uhr 
nach 
*) Das nicht Zutreffende ist zu durchstreichen. 
"“) Das nicht Zutreffende ist zu durchstreichen. Muß der Gefangene ausnahmsweise krätzekrank oder mit Ungeziefer 
behaftet transportiert werden, so ist der Grund hiefür anzugeben. 
Erkannte Strafart: 
Held. 
Soustige Gegeustände. 
 
	        
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