Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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Gesamtverzeichnis
derjenigen  Lehranstalten,  welche  gemäß  §.  90  der  Wehrordnung  zur  Ausstellung  von
Zeugnissen  über  die  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
berechtigt  sind.

Vemerkungen:

1.  Die  mit  bezeichneten  Gymnasien  (A.  a)  und  Progymnafien  (B.  a  und  C.  a)  an  Orten,  an
welchen  sich  keine  der  zur  Erteilung  von  Befähigungszeugnissen  berechtigten  Anstalten  unter
Ab,  B.  b  und  c  oder  C.  b  (Nealgymnasium,  Realprogymnasium,  Realschule)  mit  obligatorischem
  Unterricht  im  Latein  befindet,  sind  befugt,  Befähigungszeugnisse  auch  ihren  von  dem
Unterricht  im  Griechischen  befreiten  Schülern  auszustellen,  wenn  letztere  an  dem  für  jenen
Unterricht  eingeführten  Ersatzunterricht  regelmäßig  teilgenommen  und  nach  mindestens  einjährigem
Besuche  der  Sekunda  auf  Grund  besonderer  Prüfung  ein  Zeugnis  über  genügende  Aneignung
des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.

2.  Die  mit  einem  “  bezeichneten  Lehranftallen  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

#½%  bersicht.

ffentliche  —  l  Selte
Gymnasien  (A.  a)  ..  427  Realprogymnasien  (C.  b)J.  443
Realgymnasien  (A.  0  435  Raalschulen  (C.  c)  444
Oberrealschulen  (A.  c).  438  Offentliche  Schullehrerseminare  c.  4)  449
Progymnasien  (6.  0)0  439  1  Andere  öffentliche  Lehranstalten  (C.  e)  452
Realprogymnasien  (B.  b)  .  ..  "440  Privat-Lehranstalten  „  458
Realschulen  (6ö,#  c)  440  Lehramstallen  im  Auslandded  456
Progymnasien  (C.  aJ.  441

Offentliche  Fehranstalten.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  Befähigung  genügt.

a.  Gymnasten.

I.  Königreich  Preußen.  Arnsberg,
Aachen:  Kaiser  Karls-Gymnafium,  schersleben,

Kaiser  Wilhelms-Gymnasium,  Attendorn,
Allenstein,  Aurich,
Altona,  Barmen,

Anklam,  Bartenstein.