Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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sind der Bezirksbehörde, welche die Strafverfügung oder den Strafbescheid 
eröffnet hat, falls die Strafe von einer Ortsbehörde ausgesprochen worden ist, 
der dieser vorgesetzten Bezirksbehörde, bei Eisenbahnpolizeistrafen der Eisen- 
bahnbetriebsinspektion und bei Strafen wegen Post= und Portodefraudationen 
der Generaldirektion der Posten und Telegraphen vorzulegen. 
Das weitere Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen der K. Verordnung vom 
3. April 1835, betreffend das bei Begnadigungsgesuchen zu beachtende Verfahren (Reg.- 
Blatt S. 209) und den hiezu ergangenen Ausführungsbestimmungen. 
Stuttgart, den 30. September 1903. 
Breitling. v. Soden. Pischek. v. Schnürlen. Zeyer. 
tekanntmachung der Ministerien der Justiz und des Junern, 
betreffend einen Familienvertrag des Fürsten Eberhard von Waldburg-Zeil-Wurzach und des 
Fürsten Wilhelm von Waldburg-Zeil-Crauchburg. Vom 3. Oktober 1903. 
Der Fürst Eberhard von Waldburg-Zeil-Wurzach, Senior des Gesamthauses 
Waldburg, und der Fürst Wilhelm von Waldburg-Zeil-Trauchburg haben am 
15. Juli 1888 zu Kißlegg einen Familienvertrag dahin abgeschlossen, daß das Fürstlich 
Waldburg-Zeil-Wurzach'sche Familienfideikommiß in seiner Gesamtheit am Todestage 
des Fürsten Eberhard von Waldburg-Zeil-Wurzach, falls derselbe ohne männliche 
Leibeserben stirbt, an den Fürsten Wilhelm von Waldburg-Zeil-Trauchburg als Inhaber 
des Waldburg-Zeil-Trauchburg'schen Fideikommisses übergehen solle. 
Diesen Vertrag hat der Fürst Wilhelm nach dem am 1. August d. J. ohne Hinter- 
lassung von männlichen Leibeserben erfolgten Ableben des Fürsten Eberhard Seiner 
Königlichen Majestät mit der Bitte um landesherrliche Bestätigung vorgelegt. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge Allerhöchster Entschließung vom 
1. Oktober d. J. diesem Familienvertrage vorbehältlich der Rechte der einzelnen Glieder 
des Fürstlichen Hauses Waldburg sowie der Rechte Dritter die landesherrliche Bestätigung 
gnädigst zu erteilen geruht haben, so wird solches hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 3. Oktober 1903. 
Breitling. Pischek. 
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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