Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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18. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart, Dienstag, den 18. Juli 905. — — 
Inhalt: 
Gesetz, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Lehrerinnen 
an höheren Mädchenschulen und an Frauenarbeitsschulen vom 3. August 1899. Vom 3. Juli 1905. — 
Königliche Verordnung, betreffend die Befählgung für den höheren Archiodienst im Departement der aus. 
wärtigen Angelegenheiten. Vom 7. Juli 1905. — Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die 
Genehmigung der von Stetten'schen Familienftistung in Künzelsau. Vom 7. Juli 1905. 
  
Gesth, 
belreffend die Abändernug einiger Bestimmungen des Gesehes über die Rechtsverhältuisse der 
Eehrerinnen an höheren Mädchenschnlen und an Franenarbeitsschulen vom 3. Ausust 1899. 
Vom 3. Juli 1905. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Der Art. 8 des Gesetzes vom 3. August 1899, betreffend die Rechtsverhältnisse der 
Lehrerinnen an höheren Mädchenschulen und an Frauenarbeitsschulen (Reg. Bl. S. 602), 
erhält folgende Fassung: 
Die ständigen und unständigen Lehrerinnen an höheren Mädchenschulen erhalten, 
wenn sie von der Staatsbehörde angestellt oder bestätigt worden sind und mindestens
	        
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