Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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2) für Wohngebäude für Eisenbahnbeamte und Unterbeamte 
a. beim Güterbahnhof Untertürkheim als vierte Ratt. 38350000 4, 
b. in Ulm als zweite Rate . 400000 „, 
3) für Wohngebäude für Arbeiter der * Cannstatt 
als vierte Rattet .. ....300000,,. 
Art. 7. 
Für die Vermehrung des Fahrbetriebsmaterials der Staatseisenbahnen werden 
3330000 bestimmt. 
Art. 8. 
Zur Beteiligung des Staats an dem Filderbahnunternehmen durch übernahme von 
Aktien im Nennwert von 300000 A werden 306750 bestimmt. 
Art. 9. 
Für Zwecke der Postverwaltung werden 930000 14 bestimmt und zwar: 
1) für die Herstellung eines Postgebäudes in Bopfinggen 629000 -4, 
2) „ „ („ „ „ „Saulgau. .. .. 70000,, 
3) „ „ „ „ „Rottenburtrg J95000 „ 
4) „ „ „ „ „ „Blaubeuren 54000 „ 
5) „ „ „ „ (: „ Riedlingen 60 000 „, 
6) „ „ „ „ „ „ — als erste 
Rate . .. . . 123000,, 
7) für die Herstellung eines Oebäudes für die beim Heilbronner 
Hauptbahnhof zu errichtende Zweigpoststelle als erste Rate . . 143000 „ 
8) für die Erbauung von Familienwohngebäuden für Postunterbeamte 
in Ulm als erste Rttt 333000 „ 
Art. 10. 
Zur Deckung der in Art. 4 bis 8 vorgesehenen Forderungen sind Staatsanlehen 
unter möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen, desgleichen für die in Art. 1 bis 3 
vorgesehenen Forderungen, soweit diese nicht aus den bis zum 31. März 1907 anfallenden
	        
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